es geht um die Online-Übermittlng von Steuererklärungen mittels ELSTER-Modul.
Frage:
darf ein x-beliebiger Manuel (von Beruf einfacher Handwerker), der sich WISO-auch-immer eine Steuer-Software gekauft hat, diese außer für seine eigene Steuererklärung auch für die Abgabe der EkSt-Erklärungen seiner Verwandten verwenden?
Oder rutscht er damit von vorn herein (=automatisch) in den Bereich der nicht erlaubten Steuerberatung rein?
Ab welchem Verwandtschaftsgrad muss er unbedingt die Grenze ziehen in punkto Hilfsbereitschaft und sagen: „tut mir leid, das darf ich nicht.“ ?
m.e. darf er soviel übermitteln, wie er fröhlich ist, da er hier nur seine software und seinen pc zur verfügung stellt - das hat mit steuerberatung noch nix zu tun
blöde fragen vom amt nachher u.u. nicht ausgeschlossen
wäre mal interessant zu wissen, ob die finanzämter da einen prüfmechanismus haben in bezug auf die herkunft der onlineerklärungen
Neben den bereits angesprochenen steuerlichen Hintergründen (für wen darf unentgeltlich die Erklärung gemacht werden) sollte auch noch mal in die Lizenzvereinbarung mit dem Softwarehersteller geschaut werden. Z.T. verbietet sich bereits hieraus eine ausufernde Nutzung.
Soltte diese Nutzung möglich sein, darf natürlich jeder, der nicht Angehöriger im Sinne des § 15 AO ist, auf dem PC seine eigenen Daten eingeben und diese an das FA übermittelt.