Hallo,
jemand ist gerade mit dem Studium fertig und hat noch keine Steuernummer. Nun hat er einmalig einen Job gegen Honorar (500 Euro) ausgeführt. Der Auftraggeber verlangt eine Rechnung. Muss auf der Rechnung eine Steuernummer drauf oder nicht? Die Mehrwertsteuer muss wohl nicht extra ausgewiesen werden, oder?
Der Kunde will offenkundig eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Wenn der Leistungserbringer aber gar keine USt ausweisen muß, ist das natürlich witzlos.
Insofern braucht er keine Rechnug ausstellen, die eine Steuernummer enthält…
Nur wenn er jetzt Geschmack an der sache findet ud weiter amcht, ist es nicht mehr einmalig…aber dann dürfte er immer noch kleinunternehmer sein und nicht zur Ust optieren müssen…