[ESt] Freibetrag für volljähriges Kind - Unterhalt

Hallo Experten,

Arbeitnehmer A unterhält seinen Sohn S (25 Jahre alt), der das Studium Ende 2004 beendete und seitdem auf Arbeitssuche ist. S erhält keine Leistungen von der Agentur für Arbeit, weil er ja bisher noch keine Beiträge bezahlt hat. Einkünfte hat der S nicht. Steht dem A ein Freibetrag für die Steuererklärung für 2005 zu ?

Danke für Eure Hinweise

Nordlicht

Hallo,

der A könnte Unterhalt für bedürftige Personen geltend machen nach § 33a Abs. 1 EStG:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__33a.html

Einzutragen auf Seite 4 des Mantelbogens.

Gruß

Petz