Hallo Experten,
Arbeitnehmer A unterhält seinen Sohn S (25 Jahre alt), der das Studium Ende 2004 beendete und seitdem auf Arbeitssuche ist. S erhält keine Leistungen von der Agentur für Arbeit, weil er ja bisher noch keine Beiträge bezahlt hat. Einkünfte hat der S nicht. Steht dem A ein Freibetrag für die Steuererklärung für 2005 zu ?
Danke für Eure Hinweise
Nordlicht