[EÜR] Raumkosten auf welche(s) Konten/Konto buchen

Hallo!
Ich war beim Steuerberater, der hat mir geraten in meiner Einahmen Überschußrechnung Raumkosten geltend zu machen.Ich habe das Büro in meinem eigenen Haus. Nun habe ich alles ausgerechnet und komme auf einen Betrag von 74,59 Euro im Monat. Wie soll ich das buchen? Das ist doch keine richtige Ausgabe? Als Konto habe ich mir 4200 rausgesucht aber GEGENKONTO? ich führe in der EÜR ja kein Aufwandskonto! Wer kennt sich aus?
Grüße Lutz

Man nehme alle Kosten der Immobilie wie

Gas, Strom, Wasser, Heizung
Reinigung
Grundsteuer
weitere Abgabe (Müll etc)
Miete oder Afa auf Anschaffungskosten

und berücksichtige die Kosten zu dem Anteil der prozentual bezogen auf die beruflich genutzte Fläche dem Anteil des Büros entspricht

Verbuchen…

man spreche einerseits diverse Aufwandskonten an…ich denek im SK03 oder SK 04 wrd das auf verschiedene Konten verteilt…auf der anderen Seite ist das ne Einlage, wenn es nicht über die kass oder ein betriebliches Konto bezahlt wurde…die Afa liefe gegen die (anteiligen) Anschaffungskosten der Immobilie…um das kurz anzureissen…ansonstenf rage Deinen StB…der kennt das

die Afa liefe gegen die (anteiligen)
Anschaffungskosten der Immobilie…um das kurz
anzureissen…ansonstenf rage Deinen StB…der kennt das

Hallo,

wobei der StB mal gleich gefragt werden sollte, welche Auswirkungen es hat, wenn man das Arbeitszimmer zu Betriebsvermögen deklariert. Also Problem der stillen Reserven und ggf. Besteuerung bei Veräußerung Haus oder Aufgabe des Unternehmens. Das sollte man (bei diesen Beträgen) sich genau überlegen. Ggf. steht ein Verkauf des Hauses bzw. die Aufgabe des Unternehmens schon in 1-2 Jahren ins Haus? Ggf. wäre eine Einlage nur zu geringen Herstellungskosten möglich, da man viel in Eigenregie gebaut hat? Alles würdig genau geprüft zu werden.

Mfg vom

showbee

p.s. @Zardoz: Hallo & Tschüß ist in dem Forum gern gesehen!!!

wohl wahr…aber meine Antwort war auch nur als Anregung gemeint, den StB mal genauer zu befragen

Ausgerechnet habe ich das alles schon!
Die Frage ist, ob man einfach Raumkosten (4200) Bank (1200) bucht ohne das ein Geldfluß stattgefunden hat, weil das ja errechnete Werte sind die ich privat bezahle. Und ob mit und oder ohne UST.
Das Haus wird in en nächsten hundert Jahren nicht verkauft…

Hallo,

wie soll denn dann noch das Konto Bank stimmen??? Ne! Wir Zardoz schrieb: Aufwand AN Privateinlage wäre die korrekte Buchung.

In SKR03 war das also 42xx an 189x

Vorsteuerabzug (anteilig), nur wenn Rechnungen mit USt-Ausweis vorliegen. Mutmaßlich sind das nur Strom, Gas, Schornsteinfeger (16%), Frischwasser (7%).

Mfg vom

showbee

wenn ich mir den betrag x jeden Monat auszahle könnte ich doch 4200 Raumkosten an 1200 Bank buchen oder?
Da ich die anfallenden raumkosten von meinem privaten Konto bezahle würde das doch so richtig sein?

Hallo,

nunja, wenn ein Geldfluß extra deswegen generiert werden soll, also Buchung von betrieblichen Konto auf Privatkonto, dann könnte man das auch buchen. Dann sollte man aber einmalig die Kosten genau berechnen und die Berechnung hinter der ersten Buchung (Zahlung) legen. Dann hat man aber das Problem, das man sich auch selber eine Endabrechnung machen muss und diese auch zahlen muss, damit es stimmt. Strom, Wasser & Gas sind ja nicht jedes Jahr gleich.

Einfacher ist es, gesamte Kosten Jahr X auf einen Stapel, davon betrieblicher Anteil und dann Buchung per 31.12. Kosten AN Privateinlage.

Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht… nebenbei: Banken kassieren oft pro Buchungsposten ab, das kostet nicht nur viel Aufwand (Dauerauftrag anlegen und ändern) sondern kostet auch Geld.

Mfg vom

showbee