[EÜR] Student als Freiberufler, Detailfragen

Hallo Zusammen!

Ich habe ein paar Fragen zu selbständiger Tätigkeit, die ich mir trotz Internetrecherche nicht wirklich beantworten kann. Dazu muss ich sagen, dass ich bisher noch nie Steuern gezahlt habe (weil ich nicht musste, nicht weil ich nicht wollte) und daher sehr unbedarft bin auf diesem Gebiet.

Zuerst schildere ich kurz die Situation: Ein Student möchte für eine Beratungsfirma tätig werden. Er/Sie würde bei Bedarf für einen ihrer Kunden Recherchen vornehmen und Dossiers zu Firmen oder bestimmten Themen schreiben, Reden, Vorträge oder Präsentationen vorbereiten bzw. überarbeiten und ähnliches. Er/Sie kennt diesen Kunden schon aus vorherigen Tätigkeiten (z.B. Praktikum)
Die Arbeit würde hauptsächlich beim Kunden stattfinden, wo ein Arbeitsplatz zeitweise zur Verfügung gestellt würde.
Diese Tätigkeiten werden der Beratungsfirma in Rechnung gestellt. Die Beratungsfirma würde diese und andere Tätigkeiten mit dem Kunden abrechnen. Unter Umständen wären auch Arbeiten direkt für die Beratungsfirma denkbar, dass wäre aber frühestens in einigen Monaten der Fall. Die Einahmen würden bei ca. 10-12.000 € p.a. liegen. Vielleicht später mal mehr.

Soweit ich das überblicken kann müsste derjenige doch einfach die Tätigkeit beim Finanzamt melden und wäre dann freiberuflich tätig und würde am Ende des Jahres die Einahmen abzüglich Kosten (wohl nur Fahrtkosten, oder kann man mehr abziehen) angeben, oder?

Hierzu hätte ich Detailfragen:

  1. Was muss in der Rechnung stehen, und v.a. was sollte besser nicht drin stehen?

  2. Spielt es eine Rolle ob Stunden, Tagessätze oder einzelne Tätigkeiten (z.B. ein Dossier) abgerechnet werden?

  3. Wie rechne man die Kosten ab und was für Belege sind von Nöten (reichen Fahrkarten)?

  4. Was kann man noch vom Einkommen abziehen? Ich denke da an Krankenkasse (Student), Altersvorsorge, Zusatzversicherungen (Krankenversicherung) etc.

  5. Es wäre auch wichtig welcher Betrag letztendlich für Kindergeld berechnet wird,

  6. Mit welcher steuerlichen Belastung müsste man rechnen? Z.B. Ledig, Student.

  7. Fallen Euch mögliche Stolpersteine ein?

Eine Menge Fragen. Ich bitte um Entschuldigung.

Danke für eure Hilfe!

Soweit ich das überblicken kann müsste derjenige doch einfach
die Tätigkeit beim Finanzamt melden und wäre dann
freiberuflich tätig und würde am Ende des Jahres die Einahmen
abzüglich Kosten (wohl nur Fahrtkosten, oder kann man mehr
abziehen) angeben, oder?

hi,

auf den ersten blick -> scheinselbständig

und was hier die qualifikation zum freiberufler/ katalogberufe ausmachen sollte, erschließt sich mir auch nicht sofort…
gruß inder

auf den ersten blick -> scheinselbständig

Warum? Die Arbeit wäre schliesslich unregelmässig, je nach Bedarf und Möglichkeit des Studenen (Klausurzeit etc) und relativ Eigenständig.

Ich dachte auch das es „Scheinselbsständigkeit“ gar nicht mehr gebe.

„1999 definierte der deutsche Gesetzgeber Kriterien für eine sogenannte Scheinselbstständigkeit. Wer sie erfüllte, verlor den Status der Freiberuflichkeit. Diese Gesetzesänderungen ließen die meisten Arbeitsverhältnisse von Freien Mitarbeitern illegal werden und verleiteten die Arbeitgeber zu zahlreichen Entlassungen, da sie nachträgliche Sozialabgaben befürchteten. Das Gesetz ist mittlerweile wieder außer Kraft.“ Quelle: wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

und was hier die qualifikation zum freiberufler/ katalogberufe
ausmachen sollte, erschließt sich mir auch nicht sofort…
gruß inder

Wäre es nicht Unternehmensberatung. Oder schliessen sich Freiberuf und noch nicht abgeschlossene Berufsausbildung/Studium per se aus?

Hallo,

Scheinselbständigkeit schwebt hier im Raum. Aber das wäre i.d.R. nur ein Sozialversicherungsrechtliches Problem, ggf. hätte der Auftraggeber auch Lohnsteuer einzubehalten.

Soweit ich das überblicken kann müsste derjenige doch einfach
die Tätigkeit beim Finanzamt melden und wäre dann
freiberuflich tätig und würde am Ende des Jahres die Einahmen
abzüglich Kosten (wohl nur Fahrtkosten, oder kann man mehr
abziehen) angeben, oder?

Jep!

  1. Was muss in der Rechnung stehen, und v.a. was sollte besser
    nicht drin stehen?

sh. § 14 UStG: Namen, Leistung, Datum, Entgelt, ggf. Steuernummern. Im weiteren wäre ggf. die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG empfehlenswert (hierzu mal Archiv bzw. Google absuchen).

  1. Spielt es eine Rolle ob Stunden, Tagessätze oder einzelne
    Tätigkeiten (z.B. ein Dossier) abgerechnet werden?

so detailiert wie möglich. Wenn man allerdings auf die Rechnung schreibt „20 Arbeitstage a 8 Stunden“ ist die Scheinselbständigkeit vorprogrammiert. Also wäre tendenziell Projektabrechnung vorzuziehen „Projekt xyz 18,5 Stunden“!

  1. Wie rechne man die Kosten ab und was für Belege sind von
    Nöten (reichen Fahrkarten)?

Jeden Cent den man ausgibt lässt man sich quittieren, ob es Briefmarke, Kopierpapier, Buchkauf oder Fahrkarte ist. Alle Belege hübsch aufheben. Nur das was man nachweisen kann, sollte man als Betriebsausgaben dann auch gewinnmindernd ansetzen. Fahrkarten der Bahn reichen i.d.R. (unter 50 EUR) ansonsten immer nach Rechnung fragen. Verbundfahrscheine (Tageskarten) reichen nur mit Preisaufdruck.

  1. Was kann man noch vom Einkommen abziehen? Ich denke da an
    Krankenkasse (Student), Altersvorsorge, Zusatzversicherungen
    (Krankenversicherung) etc.

Jep, aber diese mindern nicht den „Gewinn“ sondern dann erst das Einkommen. Insoweit sind diese Posten nicht in der Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) auszuweisen.

  1. Es wäre auch wichtig welcher Betrag letztendlich für
    Kindergeld berechnet wird,
    Die Einahmen
    würden bei ca. 10-12.000 € p.a. liegen. Vielleicht später mal
    mehr.

Die Grenze für Kindergeld liegt bei 7.680 EUR Einkünften & Bezügen. Einkünfte wären hier der Gewinn, also sollte der Gewinn darunter liegen. Ggf. im laufe des Jahres immer mitrechnen, nicht das man wegen 100 EUR „zu viel“ 1.848 Öken nachzahlen kann… Kindergeld = alles oder nichts!

  1. Mit welcher steuerlichen Belastung müsste man rechnen? Z.B.
    Ledig, Student.

Bei Kindergeld also mit Null, weil die Grenze geringer ist. Ansonsten empfehle ich http://www.abgabenrechner.de --> dort Grundtabelle 2006 berechnen. Eingabe ist „zu versteuerndes Einkommen“, also Gewinn abzgl. der oben genannten Versicherungen.

  1. Fallen Euch mögliche Stolpersteine ein?

Undbedarfter Aktionismus! Nein, im ernst, im Zweifel sollte man im ersten Jahr sich professioneller Hilfe bedienen. Also wenn der „Laden“ brummt und man ggf. zur Grenze Kindergeld bzw. zur Grenze Einkommensteuer kommt, ggf. für das erste Jahr einen Steuerberater zu Rate ziehen.

Ansonsten hilft auch ein Existenzgründerkursus von Volkshochschulen oder IHK.

Mfg vom

showbee

Super Antwort!

Herzlichen Dank!

Ich werde mir das mal genau anschauen und auch den Fragebogen des Finanzamts genau anschauen. Wenn dann Fragen auftauchen melde ich mich noch mal.

Ich werde hier noch zum Steuerexperten. :wink:

Auch Wikipedia hat nicht immer recht.

Ausführlicheres:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit…

Gruß JoKu

Hallo,

denk auch an die 20-Stunden-Grenze im Bezug auf die studentische Krankenversicherung.
Nicht daste da rausfliegst…

Gruß
G.