Jemand hat ein Riesenproblem. Der Jemand ist seit Mitte 2004 selbstständig in dem Bereich: Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen. Alles läuft sehr gut. Bis sich das Finanzamt gemeldet hat. Dies hat er leider auf die leichte Schulter genommen und versäumt seine Steuererklärung abzugeben. Nach mehrmaligen Aufforderungen und schließlich nach der Festzunge und Abrechnung seiner zu zahlenden Steuern mit Schätzung reagierte er und meldete sich beim Finanzamt. Jetzt kommt das Problem: Er hätte Widerspruch gegen den Schätzungsbescheid einlegen müssen und dann seine Steuererklärung dem Finanzamt zukommen lassen müssen… Was er natürlich nicht getan hat. Nun hat er das Schreiben zur Ankündigung der Zwangsvollstreckung erhalten und Ihm wurde gesagt, dass er keinerlei Möglichkeiten mehr hätte irgendetwas daran zu ändern, außer zu zahlen. Da er diesen völlig überzogenen Betrag an angeblicher Steuerschuld nicht zahlen kann ( der ja geschätzt wurde ), hat er sich schon darauf eingestellt, dass seine Konten gepfändet werden. Meine Frage: Gibt es irgendwie eine Möglichkeit, den Bescheid anzufechten bzw. die Zahlung zu mindest zu Stunden bzw. in Raten an das Finanzamt zu bezahlen?
nach der Festzunge und Abrechnung seiner zu zahlenden Steuern
mit Schätzung reagierte er und meldete sich beim Finanzamt.
Hallo,
sofern auf dem Bescheid nicht steht „Unter Vorbehalt der Nachprüfung § 164 Abgabenordnung“ ist nichts mehr möglich. Dann muss man zahlen UND aber dennoch die Steuererklärungen einreichen! Ggf. kommt ja mehr raus, als die Schätzung sagt. Zahlungsmodalitäten i.d.R. sofort und alles. Ggf. ist Ratenzahlung möglich, dazu muss man aber völlig kreditunwürdig sein (also keinen Kredit von der Bank bekommen). Näheres sollte man direkt mit dem Finanzamt klären.
vielen dank für die schnelle antwort.
angenommen auf dem bescheid steht § 165. habe ich das richtig verstanden das man dann keine möglichkeiten mehr hat?. angenommen die person würde dann den schätzbetrag jetzt zahlen und würde dann die steuererklärung abgeben und es stellt sich heraus das der gewinn so niedrig ist dass er eigentlich hätte keine steuern zahlen müßen, bekommt er dan den gezahlten betrag zurück?
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angenommen die person würde dann den schätzbetrag jetzt zahlen
und würde dann die steuererklärung abgeben und es stellt sich
heraus das der gewinn so niedrig ist dass er eigentlich hätte
keine steuern zahlen müßen, bekommt er dan den gezahlten
betrag zurück?
Nein, leider (oder natürlich) nicht !
Aber sollte der Gewinn in der Steuererklärung dann höher sein als der geschätzte Gewinn, müssen sogar noch mehr Steuern gezahlt werden.
ich bin erschüttert aber vielen dank für ihre antwort. keine private firma könnte sich so ein vorgehen leisten! gibt es auch keine ausnahmen für existensgründer? wegen unwissenheit ect. ?
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ich bin erschüttert aber vielen dank für ihre antwort. keine
private firma könnte sich so ein vorgehen leisten! gibt es
auch keine ausnahmen für existensgründer? wegen unwissenheit
ect. ?
Wegen Unwissenheit ?
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, damit könnte sich ja jeder rausreden, und das nicht nur im Steuerrecht.
Wer ein Gewerbe betreibt, sollte sich tunlichst über seine steuerlichen Pflichten informieren.
Und jeder (!) weiß, dass man Steuern zahlen muss, wenn man Geld verdient.
Und jeder (!) weiß, dass man eine Steuererklärung abgeben muss.
Unwissenheit ist da die schlechteste Ausrede.
Und eins noch: Das Finanzamt ist keine private Firma, das Finanzamt übt hoheitliche Rechte aus.
Du solltest auch die Polizei nicht mit einer privaten Firma verwechseln.
vielen dank für ihren beitrag. werde dann wohl in zukunft pünktlich die erklärung abgeben . Lehrgeld muß man immer zahlen. mal so und mal anders. trotzdem vielen dank für ihre hilfe
Wenn jemand Versicherungen vertreibt, wird er doch sicherlich selbst eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben? Diese sollte nun zwecks Besuches eines Anwaltes (Schwerpunkt Steuerrecht) oder eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden. Möglicherweise können diese Experten hier noch irgendwas retten.
Hallo,
ich habe im letzten Jahr genau den gleichen Fall gehabt.
Ein Freund hatte wegen persönlichen Problemen keinerlei Zahlungen und Meldungen mehr getätigt, wurde für 2002 geschätzt und sollte 11000 Euro bezahlen. Ich habe seine Buchhaltung für 2002 gemacht und es stellte sich heraus, dass er für den Zeitraum keine Est zahlen musste.
Ich bin mit ihm zum Finanzamt gegangen und konnte im Gespräch erreichen, dass der geschätzte Bescheid aufgehoben wurde. Als Auflage gab es, innerhalb von drei Tagen die Erklärungen für 2003 und 2004 einzureichen.
Das habe ich für ihn getan und konnte für Umsatzsteuerschulden eine Tilgung mit geringen monatlichen Raten vereinbaren.
Also: Im Finanzamt sitzen Menschen! und ich würde hingehen und mit ihnen reden.
Gewinn und Verlust Rechnung nicht vergessen.
Hallo,
bevor es so weit kommt, läuft ein nicht unerheblicher Schriftverkehr, in dem auf die Folgen hingewiesen wird. Der Bescheid schließlich enthält eine sehr ausführliche Rechtsmittel- und Rechtsfolgebelehrung.
Soll dass heißen, da hat jemand das alles nicht für voll genommen und ignoriert und fängt nun das große Heulen an?
Wie hätte er es den gerne?
ja das geht aber nur in engen Grenzen. Diese sind hier im Fall nicht vorhanden. Wenn die Einspruchsfrist (Monat nach Bescheid) abgelaufen ist UND kein „Vorbehalt der Nachprüfung“ auf dem Bescheid steht, ist da nix mehr möglich.
Das einzige was gehen würde, wäre ein Erlass der Zahlung aus persönlicher oder sachlicher Unbilligkeit. Dies dürfte aber in dem Fall nicht vorliegen, weil schlicht steuerliche Pflichten verletzt wurden. Hierzu müsste man auch wissen, wie oft der „Delinquent“ angeschrieben und gemahnt wurde! Ggf. keine Gewerbeanmeldung gemacht? Betriebseröffnungsfragebogen ausgefüllt? Fragen über Fragen… aber der Tip mit dem persönlichen Gespräch (unaufgeregt) ist immer gut, meist erkennt man schnell seine Chancen. Im Finanzamt sitzen auch nur Menschen und keine Drachen.
der jemand hat weder geheult noch hat er alles ignoriert. er hat einfach mist gebaut und fragt ob er da wieder raus kommt. ich finde es aber sehr gut das sie hier objektive hilfe leisten und nicht in beleidigungen verfallen.
ärgert sich
problemkind
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formal wäre der Erlass per Billigkeit wohl tatsächlich die einzige Schiene.
Wenn dargestellt werden kann, daß die Existenz durch die fälligen Zahlungen bedroht wäre und gleichzeitig auch, daß künftige Fälligkeiten nicht gefährdet sind, sieht das wohl gar nicht so extrem schlimm aus.
Wobei bei einem solchen Antrag die besten Argumente eine mehr oder weniger mustergültig erstellte Steuererklärung, ein oder mehrere Belegordner (für ne billige schnelle Prüfung, um die Statistik zu verschönern) und ein gedeckter Scheck über den bei erklärungsgemäßer Veranlagung fälligen Betrag sind.
Eine Garantie für Erfolg dieser Schiene gibts freilich nicht.
Bisher sind noch keine Beleidigungen gefallen, die eine löschen erforderlich machen. Damit dies so bleibt, habe ich hier vorsorglich einen Schlussstrich gezogen.