[ESt] Einzelnachweis Kontoführungsgebühren?

Hallo,

Donald Duck hatte im Jahr 2005 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Beim ausfüllen seiner ESt-Erklärung 2005 hat er gelesen, daß er pauschal 16 € als Kontoführungsgebühren ansetzten darf, höhere nur per Einzelnachweis.
Angenommen Herr D. Duck hat Kontoführungsgebühren die den Pauschbetrag von 16 € übersteigen.

Herr Duck fragt sich nun, wie er sich nun aus seinen Abrechnungen von der Bank einen Einzelnachweis zusammenbaut?
Die Gebühr für das Konto setzt sich aus dem Grundpreis und der Umsatzprovision zusammen. Herr Duck fragt sich, ob er die private und berufliche Umsätze trennen muß und ob es erforderlich ist den Grundpreis fürs Konto aufzusplitten.

MfG
D. Duck

Angenommen Herr D. Duck hat Kontoführungsgebühren die den
Pauschbetrag von 16 € übersteigen.

Hallo,

ja, vielleicht insgesamt mehr als 16 EUR, aber entfallen auch mehr als 16 EUR auf die beruflichen buchungen? einzelnachweis wäre wie folgt:

kontoführungsgebühren jahr 2005: 50 EUR
davon 10 EUR karten
davon 10 EUR kontoauszüge
davon 30 EUR buchungsposten (bsp. für 100 buchungen)

jetzt nimmt man die beruflichen buchungsposten, also bspw. 12 gehaltsüberweisungen, 10 einkäufe für werbungskosten

–> 22 von 100 buchungen sind beruflich. also entfallen auf beruf

(50 - 10 (für karten) = 40) x 22% = 8,80 EUR.

et voila, mit den pauschalen 16 Öken fährt man i.d.R. besser!

Mfg vom

showbee