Hallo,
Donald Duck hatte im Jahr 2005 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Beim ausfüllen seiner ESt-Erklärung 2005 hat er gelesen, daß er pauschal 16 € als Kontoführungsgebühren ansetzten darf, höhere nur per Einzelnachweis.
Angenommen Herr D. Duck hat Kontoführungsgebühren die den Pauschbetrag von 16 € übersteigen.
Herr Duck fragt sich nun, wie er sich nun aus seinen Abrechnungen von der Bank einen Einzelnachweis zusammenbaut?
Die Gebühr für das Konto setzt sich aus dem Grundpreis und der Umsatzprovision zusammen. Herr Duck fragt sich, ob er die private und berufliche Umsätze trennen muß und ob es erforderlich ist den Grundpreis fürs Konto aufzusplitten.
MfG
D. Duck