[ESt] Umsatzbeteiligung Akzenta AG

morgen zusammen,

folgender hyp. fall:

handwerker dieter depp (D) unterschreibt bei der AKZENTA AG (im folgenden A) eine multiplex-umsatzbeteiligung und bezahlt dafür eine einmalige vermittlungsprovision von schlappen € 6.496,00 incl. USt

dafür ist er am umsatz (nicht am gewinn) der A für die folgejahre beteiligt und erhält ab sofort einen festen betrag von 30 € monatlich, der sich jährlich steigert, und wohl als vorauszahlung auf seine beteiligung anzusehen ist

das eingesetzte kapital (provision) ist natürlich futsch und es besteht kein rückzahlunganspruch - man ist lediglich am umsatz der A beteiligt

bin gespannt auf meinungen bez. der steuerlichen würdigung dieses sachverhaltes

gruß vom inder

Hi,

habe mal eben die Website des betreffenden Bauernfängers angesehen. Wahnsinn, was sich in Deutschland so rumtreibt und nochmehr Wahnsinn, das es noch soviel „Bauern“ in Deutschland zu fangen gibt. Naja, für mich sieht das nach Schneeballsystem aus (wenn ich mir die Umsatzentwicklung ansehe).

Also ich tippe: A verkauft Umsatzbeteiligung für 5.600 Netto, davon sollen wohl 72% (4.032 EUR) rückausgeschüttet werden. Von der „Umsatzentwicklung“ her gesehen also ein typischer Schneeball. Spätestens, wenn keine neuen „Beteiligung“ mehr verkauft werden können, gibt es keinen Umsatz mehr und somit auch keine Ausschüttung!

Autsch!

Je nachdem wann das ganze Teil verkauft wurde, sollte es unter § 2b oder § 15b EStG fallen. M.E. wird hier steuerlich das Finanzamt nur Nullen anerkennen. Da auf Dauer (bei Schneeballern) keine Gewinne zu erwarten sind (außer bei den Initiatoren), wird das wohl als Liebhaberei bzw. Hobby durchgehen.

Mfg vom

showbee

wenn man einen Betrag einzahle und die Vergütung vom Ergebnis der Gesellschaft abhängig ist, sieht das nach einem partiziarischen Darlehen aus…

wenn man einen Betrag einzahle und die Vergütung vom Ergebnis
der Gesellschaft abhängig ist, sieht das nach einem
partiziarischen Darlehen aus…

du meinst sicher das partiarische darlehen -> aber wie der begriff „darlehen“ schon sagt…

hier liegt die beteiligung über eine umsatzbeteiligung vor, ohne anspruch auf rückvergütung des eingesetzen kapitals - hab ich aber in der ausgangsfrage geschrieben

trotzdem danke

gruß inder

o.T.

wenn man einen Betrag einzahle und die Vergütung vom Ergebnis
der Gesellschaft abhängig ist, sieht das nach einem
partiziarischen Darlehen aus…

Sehr geehrter Herr Zardoz!

ich habe Sie schon 1x darauf hingewiesen, dass dieses Forum für freundliche Menschen gemacht ist. Ein Gruß und eine Anrede sind nicht nur Willkommen, sondern Grundlage für derartige Foren! Bitte beachten Sie die Netiquette: http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml

Danke.

Mit freundlichem Gruß

showbee

wenn Du „Hi“ und „mfg“ f+ür einen qualitativen Unterscheid hältst…