[ESt] was als Grund/Anlass der Bewirtung notieren?

Hallo,

die fiktive Person A schiebt immer das Ausfüllen der Bewirtungsbelege vor sich her, weil es eine ziemliche Quälerei ist…

Meistens geht es in Besprechungen immer um ähnliche Themen, A hat
jedoch Hemmungen, ständig das gleiche zu schreiben.
Natürlich muss man das wiedergeben, was wirklich war, es geht A nur
um die Formulierungen.

Welche Formulierungen benutzt ihr?

Versucht ihr kreativ zu sein und nicht ständig das gleiche zu
schreiben?

Wenn A vor Weihnachten einige Förderer und Unterstützer der
Selbständigkeit eingeladen hat, sind das dann betriebsbedingte
Aufwendungen ? Wie würde A das formulieren ? Kommt A in die
Gefahr, dass dies als geldwerte Leistung ausgelegt wird ?

Danke an alle !

thb

Hi !

Meistens geht es in Besprechungen immer um ähnliche Themen,

klar geht es meist darum, einen Auftrag zu erhalten oder um Ablaufbesprechungen. Da aber ebi jedem Kunden andere Projekte oder Abläufe sind, kann man dies doch präzisieren.
Ein Bauunternehmer wird also nicht allgemein

  • Gespräch zur Auftragserteilung
  • Besprechung Baufortschritt

als Grund angeben, sondern

  • Auftragserteilung Müllerstr. 1, Firmenbroschüre zur Ausräumung von zweifeln übergeben
  • nach Fertigstellung Kellerdecke Müllerstr. 1 Besprechung über Zahlungsabwicklung

Dann dürften

  1. die Formulierungen nicht so eintönig ausfallen und
  2. ergibt sich hierdurch ein „kleines Tagebuch“, aus dem sich Abläufe von Aufträgen ablesen können.

Daher kann auch nur dringend geraten werden, die Besprechungsgründe unverzüglich auf den Rechnungen zu vermerken. Dies ist nämlich auch für die steuerliche Abzugsfähigkeit zwingende Voraussetzung.

BARUL76

.

Servus,

alldieweil es keine präzisen Bestimmungen über den Grad gibt, zu dem der „Anlass der Bewirtung“ konkretisiert werden muss, stand da bei einem Chef von mir, der die deutsche Filiale einer nicht unbedeutenden internationalen WP-Gesellschaft gegründet hat und führt, immer:

„Anlass der Bewirtung: Hunger“

Schöne Grüße

MM

HUNGER gilt nicht
Hi !

„Anlass der Bewirtung: Hunger“

Da wird ihm das Finanzamt aber wegen § 12 EStG sicherlich den Abzug dieser Aufwendungen verweigert haben. Denn der Hunger wird sicherlich nicht in einenn dienstlichen und einen privaten Hunger aufteilbar sein. Nach objektiven Kriterien schon gar nicht. Und durch diese private Mitveranlassung des Hungers sind die gesamten Aufwednungen nicht ansetzbar.

Hattest du mal nachgefragt, wie das Finanzamt zu seinem Bewirtungsanlass stand?

BARUL76

.

Servus,

zugegeben ist das in den Metiers, wo man nicht auf jedem Zettel präzise dokumentieren kann, worüber genau diskutiert worden ist, ein bissel einfacher. Auch die Bedeutung der Bewirtungsaufwendungen im Verhältnis zu den insgesamt belegten Vorgängen mag eine Rolle spielen.

Quintessenz eher, daß die Frage wohl im gesamten jeweiligen Kontext zu bewerten ist und es nicht in jedem Fall rentabel ist, sich darüber graue Haare zuzulegen.

Im Fall Architekt oder Bauingenieur wird es im Zweifelsfall ziemlich klar zeigbar sein, ob im jeweiligen Zeitraum ein Projekt mit dem Bewirteten im Gang war oder nicht - und das scheint mir völlig ausreichend zu sein, falls Bewirtungen deutlich weniger als zwanzig Prozent der Betriebsausgaben insgesamt ausmachen. Wenn deutlich wird, daß die geforderten Rituale grundsätzlich eingehalten sind, und daß an dieser Stelle nicht die Extreme ausgereizt werden, käme es mir gänzlich albern vor, wenn da mehr geschähe als ein Zeigefinger für die Zukunft.

Extremfall: Eine Serie von Reisekostenabrechnungen von einem selbständigen Private Eye, auf der kein einziger Ort, geschweige denn Anlass der Reise zu sehen ist, bloß jeweiliges Datum, Dauer und Betrag, und drunter ein Stempel „sachlich und rechnerisch richtig“, dazu derjenige von einer Wiesbadener Bundesbehörde, ist streng genommen trotz all der schönen Stempel gar nicht konform mit den formalen Anforderungen…

Über die LSt-AP, bei der unter anderem auch die Juxbelege aufgegriffen wurden - war die Zeit, als das damit anfing, daß bei LST-APn auch die auf Sachbezüge und Zuwendungen und so sensiblen FiBu-Konten systematisch untersucht werden - sag ich nix, außer daß ein zufriedener Prüfer nach Hause ging, der Null festgestellt hatte.

Schöne Grüße

MM

Abend!

Welche Formulierungen benutzt ihr?

Projektbesprechung XY.

Versucht ihr kreativ zu sein und nicht ständig das gleiche zu
schreiben?

Nein, warum sollte ich versuchen das Finanzamt zu unterhalten.

Wenn A vor Weihnachten einige Förderer und Unterstützer der
Selbständigkeit eingeladen hat, sind das dann betriebsbedingte
Aufwendungen ?

Da dies doch auch sicherlich dazu dient aktuelle Dinge zu besprechen
hätte ich da keine Scheu.

Wie würde A das formulieren ?

Strategiemeeting

Kommt A in die
Gefahr, dass dies als geldwerte Leistung ausgelegt wird ?

Das ist alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Wenn ich als
Firmenchef 1 Essen pro Woche habe, dann sollte das immer OK sein.
Meine früheren Außendienstmitarbeiter kamen auf 3-5 Essen pro Woche.

Gruß
Stefan