Servus,
zugegeben ist das in den Metiers, wo man nicht auf jedem Zettel präzise dokumentieren kann, worüber genau diskutiert worden ist, ein bissel einfacher. Auch die Bedeutung der Bewirtungsaufwendungen im Verhältnis zu den insgesamt belegten Vorgängen mag eine Rolle spielen.
Quintessenz eher, daß die Frage wohl im gesamten jeweiligen Kontext zu bewerten ist und es nicht in jedem Fall rentabel ist, sich darüber graue Haare zuzulegen.
Im Fall Architekt oder Bauingenieur wird es im Zweifelsfall ziemlich klar zeigbar sein, ob im jeweiligen Zeitraum ein Projekt mit dem Bewirteten im Gang war oder nicht - und das scheint mir völlig ausreichend zu sein, falls Bewirtungen deutlich weniger als zwanzig Prozent der Betriebsausgaben insgesamt ausmachen. Wenn deutlich wird, daß die geforderten Rituale grundsätzlich eingehalten sind, und daß an dieser Stelle nicht die Extreme ausgereizt werden, käme es mir gänzlich albern vor, wenn da mehr geschähe als ein Zeigefinger für die Zukunft.
Extremfall: Eine Serie von Reisekostenabrechnungen von einem selbständigen Private Eye, auf der kein einziger Ort, geschweige denn Anlass der Reise zu sehen ist, bloß jeweiliges Datum, Dauer und Betrag, und drunter ein Stempel „sachlich und rechnerisch richtig“, dazu derjenige von einer Wiesbadener Bundesbehörde, ist streng genommen trotz all der schönen Stempel gar nicht konform mit den formalen Anforderungen…
Über die LSt-AP, bei der unter anderem auch die Juxbelege aufgegriffen wurden - war die Zeit, als das damit anfing, daß bei LST-APn auch die auf Sachbezüge und Zuwendungen und so sensiblen FiBu-Konten systematisch untersucht werden - sag ich nix, außer daß ein zufriedener Prüfer nach Hause ging, der Null festgestellt hatte.
Schöne Grüße
MM