Hallo,
eine Künstlerin könnte evtl. gesponsort werden, damit sie weiterhin arbeiten kann. Sind Sponsor-Gelder (oder Mäzen-Unterstützung) steuerpflichtig?
Vielen Dank für Antwort!
lynnlynn
Hallo,
eine Künstlerin könnte evtl. gesponsort werden, damit sie weiterhin arbeiten kann. Sind Sponsor-Gelder (oder Mäzen-Unterstützung) steuerpflichtig?
Vielen Dank für Antwort!
lynnlynn
[ESt,EÜR,USt] Sponsoring bei Künstlern
Hi !
Mit dieser Frage werden insgesamt wohl 3 große Problemkeise angesprochen. Dies sind
Einkommensteuer ist aber erst dann zu zahlen, wenn der Gewinn abzüglicher Sonderausgaben (Zahlungen an die KSK [KünsterSozialKasse] und anderes) und außergewöhnliche Belastungen, also das „zu versteuernde Einkommen“ mehr als € 7.664,00 beträgt.
In der Fachliteratur wird üblicherweise davon ausgegangen, dass Künstler vor allem in der Anfangsteit ihres Schaffens steuerliche Verluste erwirtschaften. Diese sollten auch dem Finanzamt mitgeteilt werden, da diese mit späteren Gewinnen verrechnet werden können und so die Steierlast mindern helfen.
In den seltensten Fällen dürfte wohl für einen Künstler eine Bilanz aufgestellt werden, da dies einiges an Fachwissen voraussetzt. Diese Möglichkeit möchte ich daher nicht beleuchten.
Die Schätzung bzw. der Ansatz der Betriebsausgabenpauschale ist wohl die einfachste Methode, aber steuerlich nicht immer die Günstigste. Ein Künstler könnte durch die Pauschale einfach 25% seiner Betriebseinnahmen höchstens jedoch € 614,00 pro Jahr als Ausgaben ansetzen. Wenn also die Ausgaben unter € 614,00 liegen, empfiehlt sich diese Methode.
In den meisten Fällen dürfte aber wohl die EÜR als Gewinnermittlungsmethode herangezogen werden. Betragen die Einnahmen mehr als € 17.500,00 jährlich, so ist die Gewinnermittlung zwingend in der Anlage EÜR (Vordruck vom Finanzamt) abzugeben. In allen anderen Fällen kann die Aufstellung nach eigenen Vorstellungen erfolgen. Es hat sich jedoch durchgesetzt, dass in der Aufstellung zuerst die Einnahmen stehen und dann nach Kostenarten (Telefon, Material, Fahrten,…) die Ausgaben aufgelistet werden.
Zu den Einnahmen gehören nach § 8 EStG „alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und em Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart … zufließen.“ Die angefragten Sponsoren-/Mäzengelder sind als Einnahmen zu erfassen, da sie wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts haben. Im Katalog des § 3 EStG sind sie auch nicht als steuerfreie Einnahmen aufgeführt. Sie sind also voll anzustezen.
Als vorletztes ist zu prüfen, ob der volle USt-Satz (16%) oder der ermäßigte USt-Satz (7%) anzuwenden ist. In § 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG finden sich ein paar künstlerische Leistungen, die ermäßigt besteuert werden können. Daneben ergibt sich aus § 12 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit der Anlage zum UStG aus den Nr. 49 und 53 eine mögliche Ermäßigung auf 7%. Ist auch hier nichts zu finden, ist ein Steuersatz von 16% anzuwenden.
Als letztes wird üblicherweise geprüft, ob die Kleinunternehmer-Regelung (KU) Anwednung finden kann. Betragen sämtliche Einnahmen aus der künstlerischen Tätigkeit pro Kalenderjahr weniger als € 17.500,00 so kann die KU-Regelung angewendet werden. Man braucht dann in seinen Rechnungen keine USt auszuweisen, kann im gegenzug aus den Eingangsrechnungen aber auch keine Vorsteuer ziehen.
Für jemanden, der sich sowieso nicht so viel mit Steuern beschäftigen möchte, ist dies meist (vom zeitlichen Aufwand her) eine sehr gute Möglichkeit. Ob es in jedem Fall die steuerlich beste Möglichkeit ist, bleibt dahingestellt.
Hoffe, als Einstieg in das Thema genügt dies.
BARUL76
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Vielen, vielen Dank!
Gruss Lynn