[ESt] Lehrertätigkeit freiberuflich vs. angestellt

Hallo Leute,
jemand hat sein Physikdiplom in der Tasche und versucht Lehrer zu werden und macht sich folgende Gedanken:

Beamtentum nach 2 Jahren Probezeit: nicht erstrebenswert
Angestellter mit Zeitverträgen: nicht erstrebenswert

Also bleiben noch Freiberuflichkeit und Selbstständigkeit übrig. Momentan hält er sich mit Nachhilfestunden auf Honorarbasis über Wasser und hat keine Ahnung von der Versteuerung.

Gibt es überhaupt sowas wie freiberufliche Lehrkräfte an Privat- oder staatlichen Schulen? Kann man seine Lehrtätigkeit irgendwie selbst managen?

Anstoss gaben Überlegungen über den Nettostundenlohn eines angehenden Akademikers im Bekanntenkreis, der bei knapp über 10 Euro liegt. Und das wäre in etwa die Hälfte des Salärs eines Freiberuflers.

Hoffe die Fragen waren nicht zu unübersichtlich gestellt, Person A braucht einfach etwas steuerliches Allgemeinwissen, bevor diese Person sich zum FA oder Steuerberater traut.

grüße
jartul

Servus Jartul,

grundsätzlich gibt es Vertragslehrer - wo und wie, hängt davon ab, wie perfekt mal wieder die Ausbildung von Lehrern geplant worden ist und wie heftig der gänzlich unvorhersehbare Lehrermangel grade punktuell ist, wenn irgendwo gewählt werden soll.

Die Brutto-/Nettorechnung ist beim Angestellten und beim freiberuflichen Vertragslehrer nahezu identisch - es sei denn, der Freiberufler will auf Krankheits- und Altersvorsorge verzichten und keinerlei Rücklagen für eventuelle Zeiten von Arbeitslosigkeit bilden - diese drei Themen werden dem Angestellten vom Staat (in immer kleinerem Umfang, aber immerhin) abgenommen.

Die Steuerlast kommt aufs gleiche hinaus, der Unterschied ist bloß, daß die Einkommensteuer für den Angestellten monatlich vom Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber bezahlt wird, während der Freiberufler sie vierteljährlich aus den Mitteln bezahlen muss, die er sich selbst vom Honorar abziehen und zurücklegen muss.

Ein Unterschied kann sich allenfalls dadurch geben, daß sich der Freiberufler in den Ferienzeiten mit irgendwelchen anderen Verträgen (Nachhilfe, Abi-Crashkurse oder sowas) über Wasser halten muß, während der Angestellte in Anlehnung an den „immer im Dienst befindlichen“ Beamten sein Salär auch in den Schulferien bekommt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

bei der Entscheidung für bzw. gegen die Selbständigkeit als Lehrer solltest du - falls nicht schon einkalkuliert - die nicht unerheblichen Kosten für die Rentenversicherungspflicht nicht vergessen. Siehe u.a. hier:

http://www.vibss.de/vibss/live/vibssinhalte/show.php…

Schönen Gruß vom

Sams