EÜR - Firmenwagen - 1%-Regelung

Hallo,

gehe ich recht in der Annahme, dass man bei einem Firmen-Ükw, der nach der 1-Prozent-Regelung abgerechnet wird, bei der Abschreibung den Brutto-Preis ansetzt (das sagt jedenfalls mein Buchhaltungs-Programm)?

Wenn von Anbeginn sicher ist, dass der Wagen nach 4 Jahren verkauft wird, kann man dann bei der Abschreibung gleich auf 48 Monate abschreiben statt auf 60 Monate lt. AfA-Tabelle?

Muss man bei 1-Prozent-Regelung trotzdem eine Art Fahrtenbuch führen, um die überwiegend geschäftliche Nutzung nachzuweisen (Kleinunternehmer hat keinen (zweiten)privaten Pkw)?

Danke für eure hilfreichen Tipps!

Hallo!

gehe ich recht in der Annahme, dass man bei einem Firmen-Ükw,
der nach der 1-Prozent-Regelung abgerechnet wird, bei der
Abschreibung den Brutto-Preis ansetzt (das sagt jedenfalls
mein Buchhaltungs-Programm)?

Die Abschreibung ist von der Entnahme völlig unabhängig. Ob Die Abschreibung von den Brutto- oder Nettoanschaffungskosten berechnet wird, hängt davon ab, ob man Vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht. Ich weiss nicht, ob hier der Begriff „Kleinunternehmer“ systematisch i.S.v. § 19 UStG genutzt wird oder nur anzeigen soll, das man ein kleines Unternehmen hat… Bei tatsächlichem KU Status, wäre Vorsteuer nicht abzugsfähig, weshalb AfA vom Brutto-AK berechnet würde. Alternativ kann es auch bei Gebrauchtwagen so sein, dass durch den Verkäufer auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Dann wäre ebenfalls Brutto=Netto.

Nebenbei: Wenn Kauf Neuwagen: Wurde das genau durchgerechnet? Wäre nicht Verzicht auf Kleinunternehmerregelung sinnvoller um den VoSt Abzug zu erreichen?

Wenn von Anbeginn sicher ist, dass der Wagen nach 4 Jahren
verkauft wird, kann man dann bei der Abschreibung gleich auf
48 Monate abschreiben statt auf 60 Monate lt. AfA-Tabelle?

Nein, weil der Wagen ja verkauft und nicht verschrottet wird. Abschreibungen sollen den Wertverlust deutlich machen. Wenn bspw. jetzt schon absehbar wäre, dass der Wagen für 5000 EUR verkauft werden kann, müsste man so abschreiben, dass zum Verkaufszeitpunkt 5.000 EUR Restbuchwert stünden. (Bsp. Kaufpreis 25.000, Verkaufsoption in 48 Monaten für 5.000 --> Abschreibungen in 48 Monaten = 25.000 - 5.000 = 20.000 --> p.a. 5.000 EUR Abschreibung zu buchen).

Muss man bei 1-Prozent-Regelung trotzdem eine Art Fahrtenbuch
führen, um die überwiegend geschäftliche Nutzung nachzuweisen
(Kleinunternehmer hat keinen (zweiten)privaten Pkw)?

Ja, weil die 1% Regelung nur für diejenigen zur Verfügung steht, die ihr Kfz zumindest zu 50% betrieblich nutzen. Wenn man weniger als 50% berufliche Nutzung hat, wird die 1% Regel verwehrt und man muss Fahrtenbuchmethode nutzen.

Mfg vom

showbee

Hallo showbee,

Ja, weil die 1% Regelung nur für diejenigen zur Verfügung
steht, die ihr Kfz zumindest zu 50% betrieblich nutzen. Wenn
man weniger als 50% berufliche Nutzung hat, wird die 1% Regel
verwehrt und man muss Fahrtenbuchmethode nutzen.

man sollte vielleicht dazu sagen, dass das die Maximal-Interpretation zu ungunsten des Steuerpflichtigen einer noch nicht detailliert bekannten Gesetzesänderung ist.

Ich möchte wirklich nicht behaupten, dass es nicht so kommt wie Du schreibst, aber bisher ist nur von einer „Glaubhaftmachung“ der 50%igen betrieblichen Nutzung die Rede.

Grüße
Chris