Hallo meiner Ansicht nach gibt es ein Urteil, daß für eine Bewerbung pauschal EUR 9,00 angesetzt werden kann bei der Steurerklärung. Kannst Du das bestätigen und mir das entsprechende Urteil nennen?
Falls nicht, gibt es eine andere pauschale Berücksichtigung von Bewerbungskosten wenn man die vorhandenen Bewerbungsschreiben, Absagen oder Zusagen mit den entsprechenden Schreiben nachweisen kann?
Herzlichen Dank für Deine Hilfe.
[ESt] Nein, Einzelnachweis der Kosten
Hi !
Ei solches Urteil kenne ich nicht. Mir ist vielmehr bekannt, dass immer mehr „Pauschalen“ gestrichen werden. Es gab vor einiger Zeit in den Berliner Finanzämtern sogar die Anweisung, dass ALLES, was „pauschal“ lautete zu streichen sei. Darufhin wurde den steuerberatenden Berufen von den Kammern empfohlen, hier Einzelauflistungen vorzunehmen, alà
4,00 Bewerbungsmappe
2,00 Passfoto
3,00 15 Kopien à 0,20
…
dann den Preis für die einzelne Bewerbungsmappe zu ermitteln und diesen mit der Anzahl der Bewerbungen zu multiplizieren.
Da die Kosten auch bei jedem Steuerpflichtigen stark schwanken können, halte ich diese Regelung auch für sinnvoll. Genau so sollte man übrigens auch in den Bundesländern, in denen Pauschalen für Arbeitsmittel, … nicht mehr anerkannt werden, vorgehen.
BARUL76
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