Ausweisen der MWST

Hallo,

ich habe eine sehr wichtige und DRINGENDE Frage:

Seit circa zwei Jahren habe ich eine kleine Veranstaltungsagentur für private (kleinere) Feiern und so. Ich bin sogar im Handelsregister eingetragen (weiß nicht mal genau, ob das vorteilhaft ist, hat mir ne Bekannte geraten). Bisher habe ich aber, da ich einen zu geringen Umsatz hatte, noch keine MWST auf meinen Rechnungen ausgewiesen (spare laut meiner Bekannten hierdurch?!?). Jetzt habe ich allerdings einen größeren Auftrag einer Firma, die auf der Rechnung die MWST unbedingt ausgewiesen haben möchte.

Soll ich das tun oder nicht?
Was passiert, wenn ich sie ausweise?
Ist die Ausweisung wirklich notwendig?

Wie Ihr seht habe ich von Buchführung und Steuern nicht den blassesten Schimmer (schlechte Voraussetzungen, ich weiß). Bitte helft mir und erklärt es mir so, daß auch ich es verstehe!!! :o)

Tausend Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!

Hedde

meiner Bekannten hierdurch?!?). Jetzt habe ich allerdings
einen größeren Auftrag einer Firma, die auf der Rechnung die
MWST unbedingt ausgewiesen haben möchte.

Soll ich das tun oder nicht?

Wenn der Auftraggeber das will sollten Sie es auch tun !

Was passiert, wenn ich sie ausweise?

Sie müssen den ausgewiesenen Betrag an das Finanzamt abführen.

Ist die Ausweisung wirklich notwendig?

Der Auftraggeber kann die von Ihnen ausgewiesene MwSt. von der auf seinen Rechnungen ausgewiesenen MwSt. abziehen. Das ist der Grund dafür !

Wie Ihr seht habe ich von Buchführung und Steuern nicht den
blassesten Schimmer (schlechte Voraussetzungen, ich weiß).
Bitte helft mir und erklärt es mir so, daß auch ich es
verstehe!!! :o)

Das mit der MwSt. ist im Prinzip ganz einfach:

Sie verlangen von Ihren Kunden Honorar und schlagen auf diesen Betrag einfach 16 % drauf ( = Mehrwertsteuer ). Dieses Geld führen Sie an das Finanzamt ab. Wenn Sie nun für Ihr Geschäft was einkaufen können Sie die dort bezahlte MwSt. von der von Ihnen vereinnahmten MwSt. abziehen. Also:

Sie schreiben im Jahr für DM 10.000,00 Rechnungen und nehmen DM 1.600,00 an MwSt. ein ( =16 % ).
Sie kaufen im Jahr für DM 5.000,00 Material und bezahlen dafür DM 800,00 MwSt.
Das Finanzamt erhält jetzt von Ihnen 1.600 - 800 = 800 DM.

Sie zahlen ja MwSt. ja nicht selbst, sondern Ihre Kunden ! Sie selbst ziehen diese nur für das Finanzamt ein und leiten das Geld weiter.

Bitte beachten Sie: Entweder schreiben sie die Rechnungen generell mit oder ohne MwSt. Mal so und mal so geht nicht !

Am besten gehen Sie zum Finanzamt oder einem Steuerberater und lassen sich beraten.

Hallo Thomas,

Deine Frage kann so nicht abschließend beantwortet werden.
Hier fehlen Details zum Sachverhalt und der „allgemeinen Lage“.
Was wurde dem FA in der steuerl. Anmeldung erklärt?
Welche Erklärungen wurden für die Vorjahre abgegeben?
Lohnt sich ein Verzicht auf die KU-Regel wegen der Bindungsfrist für 5 Jahe?
Werden die Grenzen ggf. mit dem Auftrag sowieso überschritten?
u.s.w.

Du solltest Dich wirklich mal umfassend (und nicht von Deiner Bekannten) beraten lassen! Eine Erstberatung kostet max. 350 DM zzgl. USt.

Weist Du die USt aus, obwohl Du dazu nicht berechtigt bist, dann darf Dein Kunde sie trotzdem nicht als Vorsteuer abziehen.
Das gibt dann nachträglich Ärger mit dem Kunden.

MfG
Undine