Mahlzeit zusammen…
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte besagt § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG:
Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag , an dem der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen,[…]
Es ist vielleicht nur selten, aber es kommt doch auch vor, dass für einen Arbeitnehmer an einem Tag eine so lange Pause innerhalb der Arbeitszeit entsteht, dass er in dieser Pause nach Hause fahren und sich ne Runde auf´s Ohr hauen kann. Z.B. für Leute in der Gastronomie, die in einem Hotel beschäftigt sind o.ä.? Gibt es in diesesn Fällen Ausnahmen, extra Pauschbeträge? Ein eventueller Verpflegungsmehraufwand kommt nach meinem Verständnis in diesen Fällen nicht in Betracht oder?!
Viele Grüße
Chriz
Auch wenn die Arbeitsstätte am Tag mehrmals aufgesucht wird, kann nur eine Fahrt im Rahmen der Pauschale angesetzt werden. Verpflegungsmehraufwand kommt nicht in Betracht, wenn es sich um die regelmäßige Arbeitsstätte handelt.
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Hi !
Wenn die Wohnung tatsächlich „zwischendurch“ wie angefragt aus privaten Gründen aufgesucht wird, scheidet ein Abzug erhöhter Kosten aus. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, das Aufsuchen der Wohnung aus betrieblichen Gründen erfolgen, liegt hier möglicherweise eine Dienstreise zu Grunde, welche nach den Dienstreisegrundsätzen abzurechnen wäre.
Eine solche Konstellation dürfte aber im Ausgangsfall der Frage nicht enthalten gewesen sein?
BARUL76
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Eine solche Konstellation dürfte aber im Ausgangsfall der
Frage nicht enthalten gewesen sein?
BARUL76
Hi Barul,
nein, mir würde auch keine glaubwürdige Argumentation einfallen, die diese „zwischenarbeitszeitlichen“ Heimfahrten als Dienstreisen deklarierte…
Aber trotzdem vielen Dank für den Beitrag!
Chriz