[ESt] Tierarztrechnung in Steuererklärung ansetzen

Person A hatte im Jahre 2005 sehr hohe Tierarztkosten bezüglich eines Pferdes. Person A betreibt kein Gewerbe, ist also Privatperson. Kann Person A die Kosten von der Einkommenssteuererklärung absetzen?

Hi kl_diva,

Person A hatte im Jahre 2005 sehr hohe Tierarztkosten
bezüglich eines Pferdes. Person A betreibt kein Gewerbe, ist
also Privatperson. Kann Person A die Kosten von der
Einkommenssteuererklärung absetzen?

nein. Die Gemeinschaft der Steuerzahler bezahlt niemandem das Steckenpferd.

Gruß Ralf

Servus,

werden mit dem Pferd Einkünfte erzielt? Etwa systematisch Prämien gesammelt, die die Kosten von Anschaffung (minus Schlachtwert), Haltung, Unterbringung, Ausstattung, Hufschmied etc. nachhaltig übersteigen? Dann handelt es sich um Betriebsausgaben bzw. Aufwand.

Bin allerdings nicht ganz sicher, ob es überhaupt irgendwo in D einen Besitzer eines einzelnen Pferdes gibt, bei dem der Pferdesport nicht Liebhaberei im Sinn des Steuerrechtes ist.

Schöne Grüße

MM

ist der Hund gesund freut sich er Mensch, das könnte man absetzen,
aber bei Pferden kenne ich das nicht.

Gruß
Sebastian

ist der Hund gesund freut sich er Mensch, das könnte man
absetzen,
aber bei Pferden kenne ich das nicht.

Hallo,

Hund, Katze, Maus, Pferd… alles dem Fiskus egal. Ausnahmen: Blindenhunde. Aber Omas Schoßhündchen ist genauso ihr Hobby wie das Pony der 10jährigen Tochter oder die Harley von Papa.

Mfg vom

showbee

Hi !

Aufwendungen für den Tierarzt können, wie bereits angemerkt nur dann berücksichtigt werden, wenn mit dem Pferd auch Geld verdient wird. Dies könnte also einerseits im Sportbereich andererseits aber auch in der Land-/Forstwirtschaft der Fall sein.
So wie sich der Sachverhalt aber für mich anhört, ist die Pferdehaltung reines Hobby. In diesem Fall kann ausschließlich die Tierhalterhaftpflicht auf der Seite 3 des Mantelbogens in der Steuererklärung angegeben werden.

BARUL76

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