[ESt] Veranlagungsart nach Hochzeit mit US-Bürger?

Nabend.

Angenommen Person A heiratet in 2005 eine Person B mit amerikanischer Staatsbürgerschaft. Person B hatte im Jah 2005 sowohl vor als auch nach der Heirat einkommen in den USA aus nichtselbständiger Arbeit. Darauf wurde ganz normal in den USA Steuern gezahlt.
Im Dezember 2005 zieht Person B dann nach Deutschland zu Person A.

Wie soll Person A nun das Einkommen seines Ehepartners Person B angeben? Muss dies überhaupt gemacht werden?

Hallo,

hier wäre wirklich professionelle Beratung die richtige Lösung. Im Jahr der Eheschließung hat man schon 3 Wahlmöglichkeiten (getrennte Veranlagung, Zusammenveranlagung und besondere Veranlagung). Diese Wahl korrekt zu bestimmen ist schon schwer, aber es geht. Bei einem US-Bürger, der kurz vor Jahresschluß nach D kommt, ist zudem zu prüfen, ob unbeschränkte Steuerpflicht bestand. Das sollte genau geprüft werden, dann könnte die Zusammenveranlagung sinnvoll sein, aber hier sind widerum die ausländischen Einkünfte zu beachten. Diese sind nach DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) D-USA zwar nicht in D steuerpflichtig unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt. Es wäre also zu prüfen, ob Zusammenveranlagung günstiger ist (Splittingtabelle wiegt pro, Progressionsvorbehalt wiegt kontra).

Diese Entscheidung sollte wohl überlegt sein. Natürlich kann man erstmal (testweise) eine Zusammenveranlagung machen und dann den Bescheid abwarten und ggf. im Nachhinein die getrennte Veranlagung wählen, wenn das Ergebnis nicht so „schön“ ist, aber das ist doch Streß.

Mfg vom

showbee