Hallo,
ein Arbeitgeber zahlt - einigen seiner Mitarbeiter - jährlich die Patentgebühren entsprechend Arbeitnehmer-Erfindergesetz. Und zwar jeweils im nachfolgenden Jahr, da ja erst dann die von den von diesen Patenten betroffenen Jahresumsätze abschließend ermittelt werden können. D.h. die Abrechnung und Auszahlung für 2004 erfolgt 2005 etc. Der Arbeitgeber führt im Rahmen dieser Auszahlung Lohnsteuer ab. Soweit so gut und problemlos.
Wegen Problemen mit der Abrechnung verzögert sich diese für 2004 nun um ein volles Jahr. Mit dem Effekt von keiner Auszahlung in 2005 und zwei Auszahlungen in 2006 (für 2004 und 2005).
Erste Frage : Sind die in 2006 erfolgten Auszahlungen für 2004 (also die, die normalerweise in 2005 erfolgt wären) den Einkünften in 2005 zurechenbar, durch den Arbeitnehmer selbst im Rahmen der nocht nicht abgeschlossenen ESt-Erklärung ?
Dadurch ließe sich der Progressions-Effekt abmildern.
Zweite Frage : Ich meine, mal gehört, dass Erfindervergütungen und Vergütungen aus wissenschaftlicher Tätigkeit nur dem halben Steuersatz unterliegen (können). Trifft das zu ?
Erste Frage : Sind die in 2006 erfolgten Auszahlungen für 2004
(also die, die normalerweise in 2005 erfolgt wären) den
Einkünften in 2005 zurechenbar, durch den Arbeitnehmer selbst
im Rahmen der nocht nicht abgeschlossenen ESt-Erklärung ?
Dadurch ließe sich der Progressions-Effekt abmildern.
hi,
lohn wird idr versteuert wenn er zufliesst, auf dem konto landet !
Zweite Frage : Ich meine, mal gehört, dass Erfindervergütungen
und Vergütungen aus wissenschaftlicher Tätigkeit nur dem
halben Steuersatz unterliegen (können). Trifft das zu ?
Zuflußprinzip bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit. Die in 2006 zugeflossenen Einnahmen sind in 2004 zu versteuern
Kann eigentlich nur sein, dass es sich um Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten, also „zusammengeballte Einkünfte“ handelte. Die waren früher gem. § 34 EStG als außerordentliche Einkünfte begünstigt zum halben Steuersatz zu versteuern. Da ist heutzutage die „Fünftel“-Regelung anwendbar.
Eien Förderung von erfindungsvergütungen per se gibt es nicht
und warum sollte das arbeitslohn für mehrere jahre sein - ist doch eine jahresprovision und nicht eine mehrjahresprovision
und ob hier zusammenballung von einkünften bzw. anwendbarkeit der fünftelregelung vorliegt wage ich zu bezweifeln, da dann die jahresprovision schon extrem hoch sein müsste
gruß vom verwirrten inder
p.s. : keiner ne ahnung wg. DHH von mir unten ?
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Einkünfte aus 2006 sind natürlich in 2006 zu versteuern…Tippfehler
das mit § 34 EStG bezog sich nur darauf unter welchen Umständen eventuell erfindervergütungen mal mit dem halben Steuersatz versteuert wurde. Das heißt nicht, dass die jährliche vergütung so zu versteuern ist oder wäre… es war der versuch den Mythos des halben Steuersatzes zu erklären