Sind Kursverluste b. Privatpers. Werbungskosten?

Ich lege in einem ausländischen Staat bei einer dortigen Bank einen Geldbetrag an in einer hochspekulativen ausländischen Bankanleihe (ausländische Certificates of Deposit). Nach Ende der Laufzeit der Anleihe (nur wenige Wochen) erziele ich auf mein eingesetztes Kapital eine traumhafte Rendite i.H.v. 35%, die meinem ausländischen Depot gutgeschrieben wird.

Über diesen Betrag stellt mir die ausländische Bank eine ordnungsgemäße Steuerbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Das Besteuerungsrecht für Zinseinkünfte aus diesem Staat liegt bei der Bundesrepublik Deutschland. Das Depot besteht weiterhin; es wird nicht aufgelöst und das Guthaben fließt nicht zurück in das Inland.

Unglücklicherweise beträgt die Inflationsrate in diesem Staat während der Laufzeit meiner Anleihe stattliche 38%; im Ergebnis habe ich aufgrund der Kursverluste daher einen Verlust erwirtschaftet (Rendite 35% abzgl. Inflation 38% = 3% Verlust).

In der Einkommensteuerveranlagung erfasst das Finanzamt jedoch nur den Bruttobetrag der Zinseinkünfte in voller Höhe als Einkünfte aus Kapitalvermögen; die steuermindernde Berücksichtigung der inflationsbedingten - rechnerischen - Kursverluste verweigert das Finanzamt mit der Begründung, dass diese Aufwendungen keine Werbungskosten zu Kapitaleinkünften darstellen.

Warum sind die inflationsbedingten Verluste keine Werbungskosten? Die volle Rendite stellt doch auch Einkünfte dar! Wer kennt eine Rechtsgrundlage für die gegenteilige Ansicht?

Hallo Martin,

Kursverluste sind keine WK, sondern max. negative Einkünfte!
Dafür mußt Du aber die Verluste innerhalb der „Spekulationsfrist“ realisiert haben und an der passenden Stelle in der Anlage KSO erklären.
Dann wären sie mit Deinen Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften saldierbar.

MfG
Undine