Antwort von
nach einem Tag
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Re^3: Ab welchem Einkommen Steuererklärung?
hallo werner,
danke für diese antwort, genau das ist
nämlich der fall, glaube ich...
Wenn ein Arbeitgeber Steuern abgeführt hat, muß er dies auf Deiner Steuerkarte vermerken. Diese bekommst Du immer am Ende des Jahres oder falls das Beschaäftigungsverhältnis vorher aufgelöst wurde, vorher zurück. Damit lässt sich eindeutig feststellen, ob Steuer bezahlt wurde, nichts mit "glaube" ...
aber fahrtkosten usw. kann ich nicht
zurückerstattet bekommen bei einem
einkommen von 800 dm, oder?
Fahrtkosten bekommst Du nie erstattet, Du darfst sie, wenn beruflich verursacht, nur von Deinem zu versteuernden Einkommen abziehen, d.h. die fällige Steuer wird niedriger, was eventuell zu einer Erstattung führen kann. Nützt aber nichts, wenn die Steuerschuld 0,- ist, da Du dann ohnehin alles, was eventuell bezahlt wurde zurückbekommst. Wenn Du Dir nicht ganz sicher bist, kannst Du es aber angeben schaden tut es auf keinen Fall.
Grundsätzlich kannst Du aber nie mehr zurückbekommen als ans Finanzamt abgeführt wurde. Es gibt keine "negativen" Steuern.
Leider! (Seufz...)
was fällt eigentlich alles unter diese
steuerabnahmen durch den arbeitgeber?..
Was meinst Du mit Steuerabnahmen?
Gruß
Werner