[ESt] €400-Job+ Hauptanstellung+ Freiberuflichkeit

Hello,

wie ist die Steuerlage im Falle, daß jemand einen €400-Job & eine Hauptanstellung hat, und noch dazu freiberüfliche Aufträge annehmen will?

Kommen alle Einkünfte in ein Pot und werden sie zusammen versteuert?
(Wenn ja, nach welchen Schema?)

Oder gilt folgendes:
Hauptanstellung => normale Lohnsteuer
€400-Job => normale Pauschalsteuer (wird von Arbeitgeber bezahlt)
freiberüfliche Einkünfte => werden separate abgerechnet

Und, wenn die freiberüfliche Einkünfte separate abgerechnet werden, nach welchem Schema eigentlich?

Vielen Danke für die Hilfe…

Maria :smile:

Hi Maria,

Kommen alle Einkünfte in ein Pot und werden sie zusammen
versteuert?

Grundsätzlich ja. In diesem Spezialfall mit Ausnahme des 400€-Jobs, der pauschal durch den Arbeitgeber versteuert wird und für den Jobber steuerfrei bleibt.

(Wenn ja, nach welchen Schema?)

Summe der Einkünfte
minus Sonderausgaben (das sind z.B. Vorsorgeaufwendungen)
minus außergewöhnliche Belastungen (das sind z.B. Krankheitskosten)
= zu versteuerndes Einkommen

Auf diesen Wert wird der Einkommensteuertarif angewendet. Lohnsteuer ist keine separate Steuer, es ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.

(ein paar Einzelheiten hab ich weggelassen, damits klarer bleibt)

Hauptanstellung => normale Lohnsteuer

siehe oben: die einbehaltene LSt wird als Vorauszahlung auf die ESt angerechnet

€400-Job => normale Pauschalsteuer (wird von Arbeitgeber
bezahlt)

Yep

freiberüfliche Einkünfte => werden separate abgerechnet

nein, siehe oben: die werden zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dazu gerechnet, dann die Einkommensteuer auf alles zusammen festgesetzt.

Wichtig ist allerdings:

  • Einkünfte sind meistens weniger als die Einnahmen. Im Fall der freiberuflichen Tätigkeit werden von den Einnahmen die Betriebsausgaben abgezogen. In einigen seltenen Fällen (Journalisten z.B.) gibts dafür pauschale Sätze.

und

  • (supposing that perhaps you might not be a native speaker:smile: Vorsicht mit dem deutschen Begriff „freiberufliche Tätigkeit“: Der gilt bloß für eine ziemlich enge Auswahl von Tätigkeiten, Einzelheiten stehen in § 18 Abs. 1 EStG. Die allermeisten selbständigen Tätigkeiten führen nicht zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit, sondern zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.

Schöne Grüße

MM

Vielen, vielen Dank für die ausführliche Antwort! :smile:) Ich wüßte nämlich wirklich nicht weiter, jetzt bin ich auf alle Fälle gut informiert :smile:)

Viele Grüße,

Maria :smile: