[ESt] Steuern aus Tafelgeschäften

Man stelle sich folgenden theoretischen Sachverhalt vor.

A hat eine Aktie der A-AG als effektives Stück. An der Aktie befinden sich wie für jedes Jahr Dividendencoupons mit denen A jedes Jahr bei einer Bank sich die Dividende ausbezahlen lassen kann.

Nachdem A bei der Aktie seit ca. 15 Jahren keine Dividenden abgeholt hat, will er dies nun nachholen.

Wie werden diese Dividenden nun steuerlich behandelt?
Wann gelten die jeweiligen Dividenden als bezogen - im Jahr der jeweiligen HV oder erst im Jahr der Einlösung der Coupons? Und damit stellt sich noch die Frage ob für die Dividenden rückwirkend (?) anrechenbare Körperschaftsteuer anfällt?
Für die Zeit ab dem HEV wird wohl die Kest und der Soli in jeweiliger Höhe in der persönlichen Steuererklärung des Einreichungsjahres geltend gemacht werden können?

Tausend Dank für die Antwort!!!

[ESt] Zeitpunkt Zufluss von (Dividenden) Einnahmen
Hi !

Dividenden gelten in dem Jahr als zugeflossen, in dem das Recht auf Auszahlung erworben wurde (phasengleiche Aktivierung im Konzern jetzt mal außen vor gelassen).

In den letzten 15 Jahren hätte also in jedem Jahr die Einnahme und die jeweilige KSt, … in der Steuererklärung angesetzt werden müssen.

Die Coupons hätten ja auch jedem anderen als Zahlungsmittel übergeben werden können (ich gehe mangels besseren Wissens davon aus, dass sie nicht personenbezogen sind). Es lag also Geld bzw. ein „Geldwert“ vor.

Werden also in diesem Jahr die Coupons eingelöst, muss in der Steuererklärung dennoch nur die Dividende, die in 2006 entstanden ist, in der Steuererklärung angegeben werden.

BARUL76

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Hi !

Dividenden gelten in dem Jahr als zugeflossen, in dem das
Recht auf Auszahlung erworben wurde (phasengleiche Aktivierung
im Konzern jetzt mal außen vor gelassen).

In den letzten 15 Jahren hätte also in jedem Jahr die Einnahme
und die jeweilige KSt, … in der Steuererklärung angesetzt
werden müssen.

Hm - wenn ich dem folge würde das heißen, dass die Dividenden aus den vergangenen Jahren nachversteuert werden müssten??
Wenn man diesen Weg zuende denkt würde das bedeuten dass man die Dividenden versteuern muss unabhängig davon ob die Dividendencoupons z.B. verbrannt sind!

Hi !

Dividenden werden nur dann in die Berechnung der Bemessungsgrundlage zur EInkommensteuer einbezogen, wenn sie zusammen mit den Zinsen den Sparerfreibetrag überschreiten. Wurde dieser in der zurückliegenden Steuererklärungen bereits überschritten, wären richtigerweise die Dividenden -Einnahmen nachzuerklären.

Ob nun die Dividendencoupons verbrennen oder Geld, welches ich als Arbeitslohn bezogen hatte, ist für den Zufluss ziemlich egal. Denn für das Steuerrecht ist nur wichtig, dass die Verfügungsmacht (über das Geld/den Geldeswert) bestanden hat. Und bei Erhalt des Coupons ist dieser Umstand gegeben.

BARUL76

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