Nehmen wir an Person A erwibt im Jahr 2006 ein Grundstück und zahlt dafür Grunderwerbssteuer. Kann Person A diesen Betrag bei der Einkommenssteuererklärung für 2006 geltend machen und wenn ja, wo trägt sie ihn dann ein (beispielsweise im Elster Formular)?
Vielen Dank schon mal für die hoffentlich hilfreichen Antworten ;0)
Wird die Wohnung vermietet, gehört die Grunderwerbsteuer zu
den Anschaffungskosten und erhöht damit die Abschreibung.
Es sollte für diesen Fall nicht ungesagt bleiben, dass von den gesamten Anschaffungskosten (AK) des Grundstücks (Grund/Boden und Gebäude) nur der Teil abschreibungsfähig ist, der auf das Gebäude entfällt. Der Boden nutzt sich nicht ab, weshalb eine AfA (Absetzung für Abnutzung) nicht in Betracht kommt.
Die Grunderwerbsteuer wird, genau wie andere Aufwendungen auch (Notar, Grundbuchamt,…), auf die AK des Bodens und die AK des Gebäudes aufgeteilt. Hierzu wird üblicherweise das Verhältnis der AK der beiden Teile zu Grunde gelegt.
Bedanke mich für die fachlichen Antworten.
Das Grundstück wird selber von Person A genutzt, somit also leider keine Vorteile bei der EinkommeNsteuererklärung :0(