die vermittlungen laufen alle in D und an deutsche möbelhäuser
Das heißt also, dass die vermittelte Leistung die Lieferung von Gegenständen aus „Belgien“ an ein Möbelhaus in Deutschland ist?
=> Ort § 3a Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG: dort, wo vermittelte Leistung ausgeführt wird
Ortsbestimmung Lieferung Belgien nach Deutschland: § 3 Abs. 6 S. 1 UStG => Belgien
Belgien ist kein Inland => nicht steuerbar in Deutschland
aber § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG => Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und somit schuldet der Leistungsempfänger die USt i.H.v. 16 % in Deutschland.
der möbelhändler D, mit sitz in D vermittelt möbellieferungen
für den belgischen möbelhersteller B und erhält dafür eine
umsatzprovision
Also klassische Vermittlung von Geschäften in fremdem Namen und auf fremde Rechnung. Keine Fiktion von Lieferungen bei D.
die vermittlungen laufen alle in D und an deutsche möbelhäuser
ust-id nummern sind vorhanden
Spezialfall § 3c I UStG kommt daher nicht in Frage. Ort der Lieferungen durch B ist Belgien, § 3 VI S. 1 UStG.
Ort der Vermittlungsleistung = Ort der vermittelten Lieferung, § 3a II Nr. 4 UStG, Belgien. Die Leistung ist nicht steuerbar in D, vorbehaltlich einer reverse-charge-Regelung in Belgien dürfte die Leistung durch B und D zu behandeln sein wie ein deutscher 13b-Fall.
da gehe ich einig bis zum Punkt „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“: Die Vermittlungsleistung wird an B erbracht, da sehe ich keinen Leistungsempfänger in D. Unabhängig davon wäre eine sonstige Leistung, deren Ort nicht in D liegt, auch dann nicht der deutschen USt zu unterwerfen, wenn der Empfänger der Leistung, Unternehmer, in D säße (kann jetzt grad kein Beispiel zu diesem Fall basteln, bin nicht sicher, ob diese Konstellation überhaupt zustande kommen kann).
der möbelhändler D, mit sitz in D vermittelt möbellieferungen
für den belgischen möbelhersteller B und erhält dafür eine
umsatzprovision
Also klassische Vermittlung von Geschäften in fremdem Namen
und auf fremde Rechnung. Keine Fiktion von Lieferungen bei D.
ja - nur vermittlung, keine lieferung
die vermittlungen laufen alle in D und an deutsche möbelhäuser
ust-id nummern sind vorhanden
Spezialfall § 3c I UStG kommt daher nicht in Frage. Ort der
Lieferungen durch B ist Belgien, § 3 VI S. 1 UStG.
Ort der Vermittlungsleistung = Ort der vermittelten Lieferung,
§ 3a II Nr. 4 UStG, Belgien. Die Leistung ist nicht steuerbar
in D, vorbehaltlich einer reverse-charge-Regelung in Belgien
dürfte die Leistung durch B und D zu behandeln sein wie ein
deutscher 13b-Fall.
also rechnungstellung des D an B ohne USt mit hinweis auf … ?
da gehe ich einig bis zum Punkt „Steuerschuldnerschaft des
Leistungsempfängers“: Die Vermittlungsleistung wird an B
erbracht, da sehe ich keinen Leistungsempfänger in D.
Oh, hatte irgendwie die Länder durcheinander geworfen bei meinen Gedanken. Sorry.
also rechnungstellung des D an B ohne USt mit hinweis auf
… ?
wenn ichs richtig sehe, leider nicht auf die 6. Richtlinie 77/388/EWG, weil diese den Passus „Vermittlungsleistung am Ort der vermittelten Leistung“ nicht allgemein vorsieht.
Hilfsweise Bezug auf das deutsche UStG:
„La préstation facturée est assujettie à la TVA en Belgique en fonction du § 3a Al. 2 n° 4 UStG (code de la TVA allemand)“ - Die fakturierte Leistung ist steuerbar in Belgien, § 3a II Nr. 4 UStG.
jetzt hab ich ihn gefunden - tut mir leid um die Aufblähung, mag nicht editieren…:
Der belgische Vetter des 13b UStG heißt Art. 51 §2 1° Code de TVA.
Freiwillige, aber nützliche Anmerkung auf der Rechnung also:
„La TVA est due par le preneur des services, conformément à art. 51 §2 1° Code de TVA“ - Die TVA wird gem. Art. 51 §2 1° Code de TVA durch den Leistungsempfänger geschuldet.
Bonus track zum Wochenende, nicht hier zur Sache: Aus belgischer FiBu hab ich schmunzelnd gelernt, daß man dort bei beiden Begriffen „Kreditoren“ und „Debitoren“ fertigbringt, deutsch- und französischstämmige Sprache zu vermischen. Die Debitoren heißen „Klanten“, von frz. clients, aber mit germanischem Mäntelchen. Und bei den Kreditoren ists umgekehrt, die heißen „Leveranciers“, von „Lieferant“, aber frz. aufgehübscht.