[ESt] Entgeldumwandlung und Direktversicherung

Hallo

In wie weit können die Beiträge von der Einkommensteuer abgesetzt werden:

Direktversicherung (1742,48 Euro jährlich) als Lebensversicherung auf Endalter 65 Jahre angelegt.

Entgeldumwandlung (Weihnachtsgeld / Erfolgsbeteiligung) als Versorgungs- bzw Ruhekapital auf das Endalter 60 Jahre.

Beide Verträge wurden vor 2000 abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedrich

Hallo !

Bei beiden Verträgen sorgt doch bereits der Arbeitgeber für die Steuerfreiheit bzw. für die pauschalierte Versteuerung mit 20%, d.h. es werden in der monatlichen Entgeltabrechnung gleich weniger Steuern abgezogen.

Weitere Möglichkeiten, die Beiträge von der Steuer abzusetzen, gibt es nicht, denn dann wären sie ja ‚doppelt‘ steuerfrei.

Oder habe ich die Frage vielleicht falsch verstanden ?

Gruß,
Scampolo

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,

es gibt 5 Durchführungswege:
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Pensions- oder Direktzusage.

Ok, Direktversicherung nach Neuem oder altem Recht?
Um sicher zu gehen, um was handelt es sich bei Nummer zwei?
Wieviel wird da jährlich eingezahlt?
Kann es vielleicht ein Lebens-Arbeitszeitkonto sein?

Grüße

Laber

Hallo,

es gibt 5 Durchführungswege:
Direktversicherung
Pensionskasse
Pensionsfonds
Unterstützungskasse
Pensions- oder Direktzusage.

Ok, Direktversicherung nach Neuem oder altem Recht?

Wie erkenne ich dasselbe ?

Um sicher zu gehen, um was handelt es sich bei Nummer zwei?
Wieviel wird da jährlich eingezahlt?

Der Betrag ist jedesmal anderst (zw. 3000 und 5100 Euro). Im Vorjahr wird eine schriftliche Erklärung abgegeben, wobei man sich verpflichtet, die Ergebnisbeteiligung und / oder die betriebliche Sonderzahlung (früher Weihnachtsgeld) als Versorgungskapital (Ruhekapital) anzulegen.
Auf einem Auszug wird dann mitgeteilt, dass aus den z.B. im Jahr 2003 gewandelten 4593 Euro im Alter von 60 Jahren ein Versorgungskapital in Höhe von 10300 Euro erhalten werden kann.
Alter 2003 war 47 Jahre.

Kann es vielleicht ein Lebens-Arbeitszeitkonto sein?

nein

Grüße
Laber

Danke Dir und viele Grüße

Friedrich Fuchs

Hallo,

Ok, Direktversicherung nach Neuem oder altem Recht?

Wie erkenne ich dasselbe ?

vorher: Beiträge pauschalversteuert 20% Ablaufleistung steuerfrei
nachher: Beiträge steuerfrei, Ablaufleistung wird versteuert
Wurde Ende 2004 geändert, und innerhalb einer Frist von knapp 6 Monaten konnte man sich entscheiden welche Regellung angewendet werden sollte.

Um sicher zu gehen, um was handelt es sich bei Nummer zwei?
Wieviel wird da jährlich eingezahlt?

Der Betrag ist jedesmal anderst (zw. 3000 und 5100 Euro). Im
Vorjahr wird eine schriftliche Erklärung abgegeben, wobei man
sich verpflichtet, die Ergebnisbeteiligung und / oder die
betriebliche Sonderzahlung (früher Weihnachtsgeld) als
Versorgungskapital (Ruhekapital) anzulegen.
Auf einem Auszug wird dann mitgeteilt, dass aus den z.B. im
Jahr 2003 gewandelten 4593 Euro im Alter von 60 Jahren ein
Versorgungskapital in Höhe von 10300 Euro erhalten werden
kann.

also hört sich wie eine Direktzusage an, da bin ich aber nicht wirklich der Superfachmann. Gibts da irgendeine Rückdeckungsversicherung seitens des Betriebes oder ist das „nur“ ein Rentenanspruch, der dann später praktisch aus den laufenden Betriebskosten der Firma bezahlt wird?

Ok, alles weitere dann spätestens Montag.

grüße

Laber