[USt] Erstatt. englischer Vorsteuer, Mindestbetrag

Hallo,

angenommen, ein Freiberufler (hat die USt-pflichtigkeit gewählt, hat aber die Tätigkeit erst diesen Monat begonnen und noch keine St.nr. und schon gar keine UStd-ID erhalten) möchte ein Produkt kaufen und hierzu die für ihn relevanten Preise vergleichen.

Hierzu zieht er in D die Nettopreise heran, da er sich die VSt. ja erstatten lassen kann.

Nun bekommt er ein gutes Angebot aus England, sagen wir 100 Euro inkl. VAT (dort 17,5%). Das wären 85,10 Euro excl. VAT und das wäre ein guter Preis - findet er, denn die UK VAT kann er sich ja erstatten lassen.

Allerdings gab/gibt es doch eine Mindestgrenze für die Beantragung der Erstattung bei der HMCE, 16 GBP pro Jahr. Hier wären es ja nur 14,90 Euro - dementsprechend wäre keine Erstattung möglich.

Oder gäbe es da doch noch eine Möglichkeit?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Ich würde mal raten, der Unternehmer wartet bis er die UST-ID hat und kauft dann dieses Produkt. Dann würde die Re. des Engländers keine USt enthalten.

Das Vorsteuervergütungsverfahren ist für andere Dinge gedacht.

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[USt] Ware aus GB = innergemeinschaftl. Erwerb
Hi !

Wenn ein deutscher Unternehmer von einen britischen Unternehmer Ware bezieht, handelt es sich bei dem Deutschen um einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Bei dem Briten liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor.

FOLGE: Der Brite darf in seiner Rechnung wegen der Steuerfreiheit der ig Lieferung keine USt ausweisen. Es sollte aber ein Hinweis daruaf zu finden sein, warum der Steuerausweis unterblieben ist (ig Lieferung).
Der deutsche Erwerber hat in seiner USt-Voranmeldung den Vorgang zuerst auf der Vorderseite (Zeilen 35/36) als Umsatz anzugeben und sodann auf der Rückseite (Zeile 56) den soeben hinzugerechneten Betrag als Vorsteuer abzuziehen.

Eine USt-ID ist für diesen Fall also gar nicht erforderlich.

BARUL76

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Kleine Nachfrage noch…
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten!

Jetzt muss der Unternehmer den Briten noch kurz verständlich machen, dass sie die VAT weglassen sollen (wollten sie bislang nicht - das ginge angeblich nur bei speziell dafür ausgewiesenen Produkten).

Eine Nachfrage noch:

Angenommen ein Unternehmer hat schon mal etwas aus England gekauft (Preis ebenfalls unter 100€) und die dortige VSt wurde dennoch ausgewiesen und bezahlt. Kann er sich diese dann einfach zurückholen?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Eine USt-ID ist für diesen Fall also gar nicht erforderlich.

BARUL76

Warum nicht? Diese Regelung dürfte doch für die EU gleichermaßen geregelt sein.

http://www.bzst.de/003_menue_links/005_ustidnr/index…

Hallo,

danke für Deine Antwort!

Wenn das Vergütungsverfahren für anderes gedacht ist, welche Möglichkeiten zur Anrechnung oder Rückforderung einer gezahlten ausländischen Vorsteuer gibt es denn dann?

Danke
und viele Grüße

Frank

[USt] Vergütungsverfahren ausländische Vorsteuer
Hi !

In Deutschland ist das Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im Ausland ansässige Unternehmer im § 18 Abs. 9 UStG und in den §§ 59 - 62 UStDV geregelt. Nach § 61 UStDV ist in D ein Mindesterstattungsbetrag von € 200,00 erforderlich. Konnte leider keine Aussage dazu finden, wie hich diese Antragsgrenze in UK ist.

BARUL76

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Hi Barul,

danke für Deine Antwort.

Laut HMCE Website sind dies 16 GBP. Wenn dies die einzige Möglichkeit ist, scheidet sie ja leider bei dem genannten Betrag (Bruttobetrag

Wenn man in einem EU-Land etwas kauft und es wird nach D versendet, dann ist das ein innergemeinschaftlicher Erwerb lt. § 1a UStG. Ebenso wenn man dort selbst kauft und das Produkt über die Grenze bringt.

Das Umsatzsteuervergütungsverfahrden dient mehr solchen Dingen, die nicht verbracht werden können z. B. Umsatzsteuer bei Messebesuchen, Hotelübernachtungen etc. Oder auch wenn beim LKW getankt wird oder so ein Zeug.

Für den genannten Kauf ist dieses Verfahren -nach meiner Ansicht- nicht zulässig.

So habe ich es zumindest mal erlernt, gerne dürften Fachleute diese Aussagen korrigieren…

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Hallo,

danke für die Antwort.

Wie würde dann jemand vorgehen, der sich ausgelegte VSt. aus einem innergemeinschaftlichen Erwerb zurückholen möchte?

Viele Grüße
Frank