Je mehr Gehalt man bekommt desto mehr Abgaben und dadurch ja weniger Netto-Lohn raus.
Gibt es ne Tabelle wo die Grenzen notiert sind? Also z.B. 2100 Brutto = Netto, aber 2101= Netto?
Ich hab leider nur Tabellen gefunden, wo man das gehalt angeben und dann selbst rechnen kann - such aber eher so ne Übersicht ab wann man in die nächste „Abgabenklasse“ rutscht.
Falls es für jede Steuerklasse eigene Tabelle gibt, interessiert mich StKl. 1.
der ab 2005 anzuwendende ESt-Tarif steht in § 52 Abs 41 EStG.
Die früheren „Stufen“ (zu jeweils 54 DM) gibts nicht mehr, der Tarif ist nicht mehr diskret, sondern stetig definiert, wenn man mal von der Abrundung auf ganze Euro absieht.
Ein Knick ist im Tarif bei einem zu versteuernde Einkommen von 7.664 € - von diesem Betrag an wird überhaupt ESt erhoben.
Zwei andere, die aber bloß rechentechnisch sind und keinen nennenswerten Einfluß haben, der es lohnend machen würde, deswegen zu „gestalten“, sind bei 12.740 € und 52.152 € zu versteuerndem Einkommen zu finden.
Mh d.h. es gibt nicht mehr so ne Art Tabelle wo man sehen kann „also diesen Monat bekomm ich 200 Euro mehr daher muß ich nun xxx zahlen“?
Es geht halt darum, wenn ein AG anfangen will die Überstunden auszuzahlen, man dadurch mehr Geld monatlich kriegt und wissen muss, ab wann mit höheren Abgaben zu rechnen ist.
Vor allem bei schwankendem Monatsgehalt ist es ehr aufwendig, jeden Monat einen Brutto/Netto-Rechner anzuschmeißen. Vor allem, wenn man die Beträge erst am Monatsende erfährt *G
der Lohnsteuereinbehalt (= Vorauszahlung auf ESt) entspricht bei Bezügen, die in dieser Weise schwanken, nie der endgültigen Steuerbelastung. Die ESt wird immer für das zu versteuernde Einkommen eines Jahres veranlagt. Wenn man wissen will, wie hoch die Steuerbelastung eines ausnahmsweise höheren Monatsgehaltes ist, muß man immer über Kalenderjahr gehen, dafür sind die frei zugänglichen Gehaltsrechner gut geeignet.
Bei einzelnen Monaten mit abweichendem Gehalt besorgt der Arbeitgeber in der Regel (es gibt Ausnahmen, in denen er es nicht darf) den Ausgleich des Lohnsteuereinbehaltes mit der letzten Abrechnung des Jahres. Dennoch wär es tendenziell verschenktes Geld, wenn sich in so einem Fall der Arbeitnehmer nicht veranlagen lässt.
Es geht halt darum, wenn ein AG anfangen will die Überstunden
auszuzahlen, man dadurch mehr Geld monatlich kriegt und wissen
muss, ab wann mit höheren Abgaben zu rechnen ist.
Das muss auf Jahresbasis des zu versteuernden Einkommens berechnet werden.
Unter www.abgabenrechner.de wird der dazu auch notwendige Grenzsteuersatz angegeben plus nicht zu vergessen der Sozialabgaben bis zur Bemessungsgrenze.