Hallo,
ich habe eine Frage hinsichtlich der Höhe der übrigen abzugsfähigen Sonderausgaben für einen freiwillig gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer. Trotz intensiver Suche im Internet habe ich Widersprüche zwischen der Summe von 1500 und 2400 Euro gefunden, bzw. wann diese jeweils anzusetzen sind.
Folgende Fragen stellen sich daher für mich:
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Welche Ziffer ist für einen freiwillig gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer auf dem Mantelbogen der Steuererklärung unter 70/71 einzutragen?
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Welche Summe der übrigen Sonderausgaben ist damit abzugsfähig, 1500 oder 2500 Euro?
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Was ist mit Berechnung nach neuen und altem Recht und gibt es da eine Wahlmöglichkeit?
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Wie kann man nun gegebenenfalls Einspruch einlegen oder welchen Weg sollte man nun gehen?
Ich wäre sehr dankbar, wenn meine Fragen hier beantwortet werden können?
Danke schon mal an alle im voraus.
Gruss
lalato