[ESt] Übrige Sonderausgaben bei freiw. gesetzl. KV

Hallo,

ich habe eine Frage hinsichtlich der Höhe der übrigen abzugsfähigen Sonderausgaben für einen freiwillig gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer. Trotz intensiver Suche im Internet habe ich Widersprüche zwischen der Summe von 1500 und 2400 Euro gefunden, bzw. wann diese jeweils anzusetzen sind.

Folgende Fragen stellen sich daher für mich:

  • Welche Ziffer ist für einen freiwillig gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer auf dem Mantelbogen der Steuererklärung unter 70/71 einzutragen?

  • Welche Summe der übrigen Sonderausgaben ist damit abzugsfähig, 1500 oder 2500 Euro?

  • Was ist mit Berechnung nach neuen und altem Recht und gibt es da eine Wahlmöglichkeit?

  • Wie kann man nun gegebenenfalls Einspruch einlegen oder welchen Weg sollte man nun gehen?

Ich wäre sehr dankbar, wenn meine Fragen hier beantwortet werden können?

Danke schon mal an alle im voraus.

Gruss
lalato

Hallo,

Folgende Fragen stellen sich daher für mich:

  • Welche Ziffer ist für einen freiwillig gesetzlich
    krankenversicherten Arbeitnehmer auf dem Mantelbogen der
    Steuererklärung unter 70/71 einzutragen?

Der Arbeitnehmer hat eine 1 einzutragen.
Vereinfacht gesagt, kommt die 2 nur für Selbständige in Frage, die ihre Krankenversicherungsbeiträge komplett selber zahlen.

  • Welche Summe der übrigen Sonderausgaben ist damit
    abzugsfähig, 1500 oder 2500 Euro?

Mit der 1 nur die 1500 €

  • Was ist mit Berechnung nach neuen und altem Recht und gibt
    es da eine Wahlmöglichkeit?

Ein Wahlrecht gibt es nicht, der Computer des Finanzamts rechnet automatisch die günstigere Variante aus.

  • Wie kann man nun gegebenenfalls Einspruch einlegen oder
    welchen Weg sollte man nun gehen?

Einspruch immer schriftlich, aber die Frage ist: Warum?

Gruß

der Petz