[KSt] Begründung für § 10 KStG - n. abzf. Aufwand?

Wer kann mir bei folgender Frage helfen:
Warum müssen gem. § 10 KStG bestimmte Beträge, die den Jahresüberschuss gemindert haben, wieder hinzugerechnet werden bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens?
Danke!

Hi !

Für Studierende kann es auf diese Frage eigentlich nur eine Antwort geben: Was sagen denn die KStG-Kommentare bzw. die übrige Fachliteratur dazu?

Wenn man also nich an einen KStG-Kommentar herankommt, sind die R 43 -45 KStR als erster Anlaufpunkt sicherlich auch nicht verkehrt. Dort finden sich zahlreiche BFH-Urteile aufgeführt. Meist findet sich auch in diesem Urteilen ein Grund für die Vorschrift.

Sollte das Selbststudium nicht helfen, kann ja noch ein wenig nachgeholfen werden.

BARUL76

.