[ESt] Angaben Altersvorsorge: Pensionskasse

Hallo zusammen,

Mitarbeiter „ABC“ sitzt vor seiner Einkommenssteuererklärung für 2005 und hat momentan die Anlage AV vor sich liegen.

Er hat über seine Firma vor 2-3 Jahren einen Vertrag betreffend betrieblicher Altersvorsorge abgeschlossen, zahlt darin die Vermögenswirksamen Leistungen sowie einen Teil des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes ein. Zusätzlich erhält er eine kleine Förderung von seinem Arbeitgeber.

ABC hat zwar einen Nachweis von seiner Pensionskasse erhalten, den er mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben muss, weiß aber nicht, wie die Anlage AV ausgefüllt werden muss.

Nach erster intensiver Prüfung ist er sich sicher, dass er ein Kreuz bei „Ich bin für das Jahr 2005 unmittelbar begünstigt“ machen muss.
Als weitere Angabe ist das Feld in Zeile 3 „Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. Rentenversicherung in 2004“ auszufüllen, ABC weiß jedoch nicht, wo er diese Zahl findet und welche Bedeutung die gesuchte Zahl hat.
Handelt es sich hierbei um im Jahr 2004 oder 2005 gezahlte Beiträge an die Pensionkasse oder ist das Gesamtentgelt aus dem Jahr 2004 gem. Meldung zur Sozialverischerung gemeint?

Kann ABC jemand helfen und ihm sagen, wo er nachschauen muss, um Zeile 3 der anlage AV auszufüllen?

Vielen Dank
Gruß
Stefan

Das ist in der Regel der Bruttoarbeitslohn.

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Hi !

In der Anlage AV werden nur dann Eintragungen vorgenommen, wenn es sich um eine „Riester“-Rente handelt. Diese dürfte bei Zahlungen in eine Pensionskasse meist nicht vorliegen. Die Anlage AV dürfte daher in dem geschilderten Fall wohl nicht auszufüllen sein.

BARUL76

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Das ist in der Regel der Bruttoarbeitslohn.

… und warum wird nach Angaben aus 2004 gefragt?

Ich glaube, der Bruttoarbeitslohn steht dann tatsächlich in der Meldung zur Sozialversicherung.

Hi,

In der Anlage AV werden nur dann Eintragungen vorgenommen,
wenn es sich um eine „Riester“-Rente handelt.

…bist du dir da sicher, da groß in der Überschrift der Anlage AV „…betriebliche Altersvorsorge“ steht, meine ich.

thx
Stefan

ABC hat zwar einen Nachweis von seiner Pensionskasse erhalten, den er mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben muss, weiß aber nicht, wie die Anlage AV ausgefüllt werden muss.

Nun, um was für einen Nachweis handelt es sich denn?

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[ESt] wofür Anlage AV verwenden: Pensionskasse?
Hi !

…bist du dir da sicher, da groß in der Überschrift der
Anlage AV „…betriebliche Altersvorsorge“ steht, meine ich.

Hab mir jett die Anlage AV mal zur Hand genommen. „betriebliche Altersvorsaorge“ steht dort zwar nicht, aber das Wort „Pensionskasse“ ist dort tatsächlich zu finden. Vor diesem Wort steht allerings die Wortgruppe „förderbare Versorgung“. Auch ist oben rechts der Aufdruck zu finden, dass die „Anbieterbescheinigung“ im Original beizufügen ist.

Es handelt sich bei dieser Anbieterbescheinigung um die Bescheinigung nach § 92 EStG. Der § 92 findet sich aber nun gerade im „Riester-Rente“-Teil des EStG.

Durch diese Struktur wird sehr deutlich, dass nur „Riester-Renten“ in die Anlage AV einzutragen sind.

Hier muss also tatsächlich Vertrag oder Bescheinigung des Anbieters geprüft werden, ob es sich um einen förderbaren Vertrag im Sinne dieser Vorschrift handelt, oder ob eine „normale“ Gehaltsumwandlung gegeben ist. Dies kann im Zweifel auch bei dem Anbieter erfragt werden.

BARUL76

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ABC hat zwar einen Nachweis von seiner Pensionskasse erhalten, den er mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben muss, weiß aber nicht, wie die Anlage AV ausgefüllt werden muss.

Nun, um was für einen Nachweis handelt es sich denn?

-> Bescheinigung nach § 10a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt.

Dabei steht: Diese Bescheinigung benötigen Sie, wenn Sie den Abzug der Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben beantragen wollen. In diesem Fall fügen Sie bitte die Bescheingung Ihrer Einkommenssteuererklärung (Anlage AV) bei.

Was muss man denn in diesem Fall in die Anlage AV reinschreiben?

[MOD] an FAQ:1129 angepasst

Einfach AV aufüllen und diese Bescheinigung beilegen. Mit beitragspflichtigen Einnahmen ist der Bruttoarbeitslohn gemeint.

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