[ESt] wie Verkäufe aus Online-Auktion versteurn?

Also…
Person A hat mit Firma B, die anderen Firmen Drucksysteme anbietet und dafür unter anderem die gebrauchten Geräte „entsorgt“, ausgemacht, die noch verwendbaren Geräte in Onlineauktionshäusern und regional zu vertreiben. Der Erlös wird zwischen Person A und Firma B geteilt.

Pro Monat können das bis zu 200 Geräte sein, die Person A vertreibt.

Doch soll Person A dafür ein Gewerbe anmelden? oder soll Person A die Geräte als Privatperson vertreiben?
Gibt es andere Alternativen für Person A (die keine Ahnung vom deutschen Steuerrecht hat), um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, die aber so günstiger wie möglich sind?

Wie kann Person A auf eine Garantie gegenüber ihrer Kunden verzichten?

mfg

(ich hoffe dass dies das richtige Brett ist)

Hi !

(ich hoffe dass dies das richtige Brett ist)

wie bestimmte Punkte der AGB der einzelnen Online-Auktionsportale auszulegen sind, können die Experten im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ oder im „Ebay“-Brett sicherlich besser beantworten.

Bei einem Volumen von bis zu 200 Teilen im Monat dürfte aber wohl Gewerbsmäßigkeit vorliegen.

Steuerlich sind die erzielten Einnahmen (unabhängig von irgendwelchen zivilrechtlichen Auslegungen) als „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ zu versteuern. Hieraus folgt dann auch, dass beim Finanzamt der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ abzuholen und ausgefüllt zurückzureichen ist.

Die Einkünfte werden in einer Einnahmen-Überschuß-Rechnung (EÜR oder 4/3-Rechnung) ermittelt. Hier gibt es als Anhalt ein Formular des Finanzamtes (Anlage EÜR). Dieses ist dann zu verwenden, wenn der Umsatz (nicht Gewinn) im Jahr über € 17.500,00 gelegen hat.
Sollte der Umsatz unter diesem Betrag gelegen haben, kann die EÜR formlos abgegeben werden. Das bedeutet, es genügt eine einfache Aufstellung über Summe der Einnahmen und Summe der Ausgaben.

Als Standardform hat sich durchgesetzt, dass man zuerst die Einnahmen und anschließend die Ausgaben (nach Kostengruppen getrennt: Porto, Online-Kosten, Fahrtkosten,…) aufführt. Für jede dieser Positionen immer nur die Summe angeben. Wie sich Summe ermittelt, sollte man natürlich irgendwo hinterlegt haben, geht aber das Finanzamt erst mal nix an. Dieses wird bei Zweifeln schon nachfragen.

Das Ergebnis der EÜR wird auf die Seite 1 der Anlage GSE oben eingetragen.

Zur umsatzsteuerlichen Problematik (Stichwort „Kleinunternehmer“, „KU nach § 19 UStG“) einfach mal das Archiv durchstöbern.

BARUL76

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