hallo zusammen,
folgender sachverhalt: person A war 2004 als texter selbständig,
dieser versuch war nicht unbedingt erfolgreich. erinnert wird person
A an diese zeit nur durch schreiben des finanzamts, die person A
bisher aber immer verschoben hat. tja, person A hat heute mit dem FA
telefoniert um mal wieder einen termin zu schieben, pustekuchen! am
11. mai muss die erklaerung vorliegen sonst gibts ne schätzung.
nachdem person A wiedr luft bekommen hat, hat sie ein wenig
recherchiert und auch das ein oder andere gefunden. lange rede kurze
frage: gibt es eine auflistung von pauschalbeträgen, die person A in
diese bögen eintragen kann? keine trickserei, sondern einfach zahlen
und werte, die das fa akzeptiert.
danke für eure zeit!
Servus,
hier gehts um eine der letzten überlebenden Pauschalen für Betriebsausgaben. Auch die führt ein Schattendasein, weil sie nicht im Gesetz und nicht in den Richtlinien steht, sondern als Nichtbeanstandungsgrenze in den ESt-Hinweisen, wie im Titel zitiert.
Es geht
-
bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit um 30% der Einnahmen, maximal 2.455 € jährlich und
-
bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (…) um 25% der Einnahmen, maximal 614 € jährlich.
In die Anlage GSE zur ESt-Erklärung kommt dabei bloß der Betrag (Einnahmen minus Pauschale), und dazu kann man eine frei gestaltete Anlage packen, die drei Zahlen enthält:
(1) Betriebseinnahmen XXX €,
(2) Betriebsausgaben pauschal (H 18.2 EStH) YYY €
(3) Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit ZZZ €
Bei allem ists allerdings eher auf der Kippe, ob ein Texter als „selbständiger Schriftsteller oder Journalist“ betrachtet werden kann. Seisdrum, das wird die Veranlagung zeigen. Die kann man durch einen Einspruch allemal wieder „aufmachen“, um dann nachzureichen, was sich vielleicht belegen oder sonstwie plausibel machen lässt.
Schöne Grüße
MM
[ESt] Service-Center des Finanzamtes???
Hi !
Die meisten Steuerpflichtigen haben einen ziemlichen Horror vor den Formularen des Finanzamtes. Weil dies auch so langsam zu den Sachbearbeitern vorgedrungen ist, haben die meisten Finanzämter jetzt auch „Service-Stellen“ (oder so ähnlich) eingerichtet. Wenn man dort mit seinen Belegen auftaucht, wird direkt beim Ausfüllen der Formulare geholfen.
Beratung darüber, was man nun alles zusätzlich noch angeben könne, darf man natürlich nicht erwarten. Aber zumeist wird einem durch das kurze Gespräch noch einiges in Erinnerung gerufen.
Sollten einem später noch weitere Punkte einfallen, kann man im EInspruchsverfahren selbst oder durch einen steuerlichen Experten (Steuerberater) auch diese Punkte noch vortagen.
BARUL76
.