als Gewerbetreibender mit USt.-ID erhält man von Ebay Rechnungen, auf denen keine USt. ausgewiesen ist. Wie werden die Ebay-Gebühren korrekterweise in einer Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt/eingetragen? Kommen die dort überhaupt herein?
Als Vorsteuer können nur die Beträge geltend gemacht werden, die in einer ordnungsgemäßen Rechnung ausgewiesen werden. Wird keine Vorsteuer ausgewiesen, kann auch keine gezogen werden.
Daneben sollte geprüft werden, ob für einen Unternehmer aus § 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG ein Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung (mehr Umsatzsteuerausweis) besteht. Meines Erachtens besteht dieser Anspruch. Er sollte gegenüber ebay geltend gemacht werden. Bei dieser Geltendmachung sollte der Hinweis auf § 26a Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 UStG nicht fehlen. Dieser sieht für JEDEN Fall, in dem eine ordnungsgemäße Rechnung nicht erteilt wird ein Busßgeld bis zu € 5.000,00 vor. Da könnte sich bei ebay einiges zusammenläppern.
die e-bay-Geschichte hatten wir schon mal durchgekämmt - es lief, meine ich, drauf hinaus, daß der Ort der Leistungen von e-bay nicht in D ist, diese also genau genommen als 13b-Fälle erklärt werden müßten.
die e-bay-Geschichte hatten wir schon mal durchgekämmt
Da hab ich wahrscheinlich geschlafen und mal wieder nix mitbekommen.
es lief, meine ich, drauf hinaus, daß der Ort der Leistungen von
e-bay nicht in D ist, diese also genau genommen als 13b-Fälle
erklärt werden müßten.
Hab selbst von ebay noch nie eine Rechnung bekommen. Auf der Kontaktseite von Ebay http://pages.ebay.de/aboutebay/contact.html?ssPageNa…
findet mann aber, dass es sich um eine deutsche AG mit Eintragung im Handelsregister handelt. Sollte die Rechnung also tatsächlich von einer deutschen Zweigniederlassung (im Sinne §§ 13 ff HGB) mit eigener Rechtspersönlichkeit handeln, so tritt doch diese Zweigniederlassung als umsatzsteuerlicher Unternehmer mit Außenwirkung im Rechtverkehr auf. Ergebnis wäre dann die Verpflichtung, eine ordnungsgemäße Rechnung zu erteilen.
So lange wir aber nie erfahren, woher eine solche Gebührenrechnung tatsächlich kommt, sind wir auch weiterhin auf Spekulationen angewiesen.
jetzt ists mir wieder gewärtig: Das hat mich damals schon ein bissel verblüfft, alldieweil ich vor langer Zeit mal für e-bay die Nebenkosten abgerechnet habe, als sie frisch nach Kleinmachnow umgezogen waren - und Dreilinden kommt mir gar nicht so alpin vor
Durch die Fakturierung ab Sitz CH ist gewährleistet, daß die Leistung für jeden Unternehmer irgendwo in der EU gleich zu behandeln ist: Er schuldet die USt und kann sie als Vorsteuer abziehen.