Gibt es eine Faustregel zur Steuernachzahlung?

Liebe WWWler,

gibt es eine Faustregel, anhand derer man seine ungefähre Steuernachzahlung im Voraus berechnen kann?

Konkretes Beispiel: Jemand steht in einem abhängigen Arbeitsverhältnis und zahlt ganz normal Lohnsteuer. Nun erhält er die Möglichkeit, neben seiner Arbeit noch freiberuflich für einen freien Bildungsträger Seminare zu geben. Hier wird er 2006 etwa 6.000 Euro an Honorar einstreichen, die er dann 2007 in der Steuererklärung für 2006 angibt. Da unser Jemand plant, eine Einbauküche zu kaufen, wäre ihm sehr daran gelegen, ungefähr zu wissen, wie viel Steuern er im kommenden Jahr nachzahlen muss. Natürlich ist Jemand klar, dass er bestimmte Ausgaben wie Fachliteratur, Bahncard etc. gegen rechnen kann, aber das wird nicht soviel. Kann man trotzdem einen Richtwert bestimmen, was nachgezahlt werden muss (30%, 40%, 50%)? Jemand ist übrigens verheiratet und hat die Lohnsteuerklasse III, falls das wichtig ist.

Danke und Gruß,

Matt

Hi !

Faustregel:

  • Letzen Steuerbescheid zur Hand nehmen
  • Nachsehen, wie hoch das „zu versteuernde Einkommen“ (zvE) war
  • Diesen Betrag in einen online-Steuerrechner eingeben
  1. entweder
  • Ablesen, wie hich der Spitzensteuersatz ist.
  • Diesen (und nicht den Durchschnittssteuersatz) auf die etwa € 6.000 anwenden
  • Ergebnis ist die wahrscheinliche Mehrbelastung
  1. oder
  • zu dem zvE die € 6.000,00 addieren und ebenfalls in den Rechner eingeben
  • Differenz zwischen den ausgewiesenen Steuerlasten ist die zu erwartende Mehrsteuer.

BARUL76

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Der letzte Steuerbescheid bringt nur was, wenn die Einnahmen gleich geblieben sind.

Hier ist wohl eher von Belang, wie hoch die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Jahr 2006 sind. Von diesen Einnahmen Werbungskosten abziehen.

Von den 6000 € ebenfalls Werbungskosten abziehen.

Dann die Sonderausgaben, außergew. Belastungen etc.

Später kann man bei www.abgabenrechner.de bei Einkommensteuer 2006 den Betrag eingeben und man sieht die Steuer.

Nun den im Jahr 2006 vorauss. Lohnsteuerabzug abrechnen und es verbleibt die Mehrbelastung.

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Dank für Lorrektur
Hi !

Danke für die Korrektur. Da hatte sich wohl ein kleiner systematischer Fehler eingeschlichen.

Wollte ursprünglich nur durch den aleten Steuerbescheid auf den Steuersatz kommen. Hab dann was besseres gefunden und irgendwie alles miteinander verwurschtelt.

BARUL76

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Meine Aussage ist auch teilw. falsch. Von den 6000 € zieht man Betriebsausgaben ab, keien Werbungskosten.

Außerdem könnte lt. Sachverhalt evtl. der Freibetrag von 1848 in Betracht kommen. § 3 … irgendwo EStG. Wie gesagt, evtl.

Dafür müsste man Näheres wissen. Für wen und was dort gelehrt wird.

Guck mal bei http://www.hmdf.hessen.de Hessisches Ministerium der Finanzen.
Bei „Ihre Finanzen“|„Steuerberechnung“|„Onlineberechnung“ gibt es einen Steuerrechner, mit dem man auch sieht, was 1.000€ zusätzlicher Verdienst an Steuern kosten.

Gruß,
JoKu