Ich habe eine Frage. Diese Pauschale soll nur ab dem 21igsten Kilometer gezahlt werden.
Heißt das, dass es für die ersten 20 KM keine Erstattung gibt, oder, dass nur die Leute in den Genuß kommen, die mehr als 20 KM vom Wohnort entfernt arbeiten?
_Die Pendlerpauschale in der jetzigen Form fällt. Künftig werden Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Um Härten für Fernpendler zu vermeiden, gewährt der Fiskus künftig ab dem 21. Kilometer eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer als Sonderausgabe, die wie Werbungskosten behandelt wird.
Mit dieser Regelung soll bei Fahrtkosten grundsätzlich dem sogenannten „Werkstorprinzip“ Geltung verschafft werden. Danach wird ausschließlich die Arbeitsstätte der Berufssphäre zugeordnet und das Wohnen dem Privatbereich. Die Kürzung soll dem Staat 2007 rund 1,27 Milliarden Euro und von 2008 an etwa 2,5 Milliarden Euro einbringen.
Als Konsequenz aus der geplanten Kürzung der Pendlerpauschale müssen künftig auch Unfälle auf dem Weg zur Arbeit steuerlich als Privatsache behandelt werden. Darauf hat der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung (MIT), Jürgen Presser, aufmerksam gemacht.
Der Präsident des Finanzgerichtstages, Jürgen Brandt, warnte im „Handelsblatt“ vor verfassungsrechtlichen Problemen der Kürzungspläne: „Ich habe nachhaltige Zweifel, ob das rechtlich in Ordnung ist.“_
Heißt das, dass es für die ersten 20 KM keine Erstattung gibt,
oder, dass nur die Leute in den Genuß kommen, die mehr als 20
KM vom Wohnort entfernt arbeiten?
Soweit ich es verstanden habe:
dass es für die ersten 20 KM keine Erstattung gibt und damit nur die Leute in den Genuß kommen, die mehr als 20