[DBA] Frankreich: Arbeitslohn wo versteuern?

Hallo liebe Damen und Herren,

folgender Fall bereitet mir etwas Schwierigkeiten:

Person A lebte das gesamte Jahr 2004 in Frankreich (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit). Auch im ersten Halbjahr 2005 lebte und arbeitete Person A in Frankreich. Zum 1.07.2005 zog diese Person nach Deutschland und konnte dort auch wieder einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgehen.

Frage:

  1. unterliegen die ausländischen Einkünfte in Deutschland dem Progressionsvorbehalt ?
  2. lt. Angabe von Person A muss noch im Jahr 2006 der Bruttoarbeitslohn aus Frankreich dort versteuert werden. Kann diese Steuerzahlung in Deutschland auf die Steuerschuld angerechnet werden ?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver W.

Hi Oliver,

da hilft das DBA Frankreich weiter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…

Frage:

  1. unterliegen die ausländischen Einkünfte in Deutschland dem
    Progressionsvorbehalt ?

Ja, nach Artikel 13 und 20 des DBA

  1. lt. Angabe von Person A muss noch im Jahr 2006 der
    Bruttoarbeitslohn aus Frankreich dort versteuert werden. Kann
    diese Steuerzahlung in Deutschland auf die Steuerschuld
    angerechnet werden ?

Nein, da es „nur“ dem Progressionsvorbehalt unterliegt

Gruß

der Petz

Hallo Petz,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Sehe ich dass richtig, dass es somit zu einer Doppelbesteuerung kommt (Frankreich voll - Deutschland zum Teil) ?

Viele Grüsse

Oliver W.

Hallo,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

gern geschehen :smile:

Sehe ich dass richtig, dass es somit zu einer
Doppelbesteuerung kommt (Frankreich voll - Deutschland zum
Teil) ?

Tja, kann man sehen, wie man will.

Es gibt ja ein DBA, das heißt ausgeschrieben:
Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Gäbe es dieses nicht, würden Frankreich und Deutschland jeweils voll besteuern.
So wird das deutsche Gehalt in hier voll besteuert, das französische Gehalt hier nur „ein bißchen“.
Somit ist es keine echte Doppelbesteuerung im eigentlichen Wortsinn, ein bißchen aber schon…

Gruß

der Petz

Hallo Petz,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort.

Sehe ich dass richtig, dass es somit zu einer
Doppelbesteuerung kommt (Frankreich voll - Deutschland zum
Teil) ?

Hallo,

würde ich so nicht sagen.
Besteuert werden nur die deutschen Einkünfte aber mit einem höheren Steuersatz.

Wäre dem nicht so, würde das in grenznahen Gebieten zu ganz lustigen Gestaltungen führen.

Grüße
Chris