Hallo Leute,
ein Freund hat mir gesagt, dass, wenn man sich in Deutschland abmeldet und ins Ausland umzieht, um dort dauerhaft einer Arbeit nachzugehen, man rueckwirkend fuer das gesamte Kalenderjahr, in dem der Umzug stattgefunden hat, die Lohnsteuer zurueckfordern kann.
Stimmt das, und wenn ja, gibt es irgendetwas, was man beachten sollte ?
Vielen Dank fuer Eure Antworten.
Gruss, Juergen
Stimmt das, und wenn ja, gibt es irgendetwas, was man beachten sollte ?
Man sollte z. B. nicht solches Stammtischgefasel ernst nehmen.
Das ist absolut falsch, was da gesagt wurde.
Erstattungen sind möglich, dabei kommts drauf an, wie lange die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht im Jahr bestanden hat. Weiterhin ist § 1 EStG zu beachten und evtl. Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Es darf natürlich auch kein Wohnsitz in D. verbleiben und auch kein gewöhnlicher Aufenthalt.
Hallo Oerdiz,
vielen Dank fuer Deine Antwort.
Die Einkommensteuerpflicht bestand bis 30.04.2006 und der Wohnsitz in Deutschland wurde aufgegeben. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist am 11.04.2006 erfolgt.
In dem Land, in dem der Arbeitnehmer jetzt wohnt, werden keine Steuern bezahlt - es tritt also keine Doppelbesteuerung auf.
Gruss, Juergen
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[AStG] Wegzug Niedrigsteuerland
Hi !
In dem Land, in dem der Arbeitnehmer jetzt wohnt, werden keine
Steuern bezahlt - es tritt also keine Doppelbesteuerung auf.
In diesem Fall dürfte der § 2 des deutschen Außensteuergesetzes einschlägig sein. Dieser sieht vor, dass auch noch 10 Jahre nach Wegzug in ein Niedrigsteuerland in Deutschland eine Steuerpflicht besteht. Es gibt hier zwar immer wieder Einschränkungen, diese können aber erst bei Vorlage des ganz konkreten Falles erkannt und beurteilt werden.
Da hier im Forum aber ein solcher ganz konkreter Einzelfall nicht besprochen werden darf, müssen die allgemeinen Informationen reichen.
BARUL76
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