[ESt] Verpflegungs-Mehraufwand?

Hallo und schönen Muttertag an alle,

Bei einer Abwesenheit von 8 und mehr Stunden kann eine Pauschale von 6,00 Euro geltend gemacht werden. Was aber, wenn die Abwesenheit um 20.00 Uhr beginnt, und um 05.00 des Folgetages endet?
Entsteht dann kein Anspruch?

Sollte daraus ein Anspruch entstehen, ist dieses Verfahren dann auch auf eine Abwesenheit von 5 Tagen anwendbar?

z.B.:
Reisebeginn Montag 02.00
Reiseende Freitag 13.30

welcher Anspruch wird hieraus entstehen?

12 + 24 + 24 + 24 + 6 = 90 Euro

oder

24 + 24 + 24 + 24 + 6 = 102 Euro

vielen Dank für die Hilfe,

gruß, Jens

die Abwesenheit um 20.00 Uhr beginnt, und um 05.00 des
Folgetages endet?
Entsteht dann kein Anspruch?

Es wird jeder Tag für sich gerechnet, also 1. Tag 4 Std., zweiter Tag 5 Std.

Reisebeginn Montag 02.00
Reiseende Freitag 13.30

welcher Anspruch wird hieraus entstehen?

22 + 24 + 24 + 24 + 13,5 Stunden

[ESt] Berchnung Zeiten Abwesenheit für VMA
Hi !

Im Einkommensteuergesetz finden sich die Regelungen, wie bestimmte Abwesenheitszeiten, die über Mitternacht hinausgehen, zu behandeln sind. Dies steht im § 4 Abs. 5 Nr. 5

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

Mit dieser Vorschrift dürften sich auch die Beispiele beantworten lassen.

BARUL76

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