[EÜR] Entwicklungskosten für eigene Software PersG

Hallo Forumsteilnehmer,
In welchem Umfang sind Entwicklungskosten für selbstentwickelte Software im Rahmen einer Personengesellschaft (einfache Selbständigkeit) abzugsfähig?
Welche Voraussetzungen sind für eine Abzugsfähigkeit notwendig?
Beispiel:
Ein selbstständinger Berater entwickelt auf Basis von Excel eine Software, mit der er einen Arbeitsablauf auf seine Qualität hin überprüfen kann. Für die Entwicklung benötigt er über das Jahr gerechnet 40 Tage (320 Stunden). Die Software verkauft er dann für einen Betrag x an seine Kunden.

Viele Grüße
Ulf

Servus Ulf,

soweit Aufwendungen (Material, Fremdarbeiten etc.; im Fall der Kapitalgesellschaft auch Löhne und Gehälter für die mit arbeitenden Gesellschafter) anfallen, sind die Kosten Aufwand in der jeweiligen Periode. Steuerlich braucht man sie nicht zu aktivieren, weil man sie handelsrechtlich nicht aktivieren darf. Eine Ausnahme wäre allenfalls in Großserien hergestellte Standardsoftware, bei der das gegenständliche Produkt (= CD ROM oder sowas) gegenüber dem immateriellen Vermögensgegenstand im Vordergrund steht: Bei der gibt es einen (materiellen) Warenbestand im Umlaufvermögen, der zu Fertigungskosten (jetzt ins Unreine gesprochen) bewertet aktiviert werden muß: Also Aufwand erst im Moment des Verkaufs beim Wareneinsatz.

Soweit keine Aufwendungen anfallen (= eigene Arbeit im Fall des Einzelunternehmers oder der Personengesellschaft), ist der Wert der geleisteten Arbeit Bestandteil des Gewinns: So wie beim Schneider die Arbeit, die er auf das Nähen eines Anzuges aufwendet und beim Metzger die Arbeit, die er auf das Zerlegen eines Rindviehs aufwendet.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,
im „nicht Steuerdeutsch“ heißt das also, wenn der Sebstständige (Personengesellschaft und keine kapitalgesellschaft) die Software selber schreibt ist der Arbeitsaufwand nicht steuerlich abzugsfähig.
Gibt es denn eine andere Möglichkeit die Software zur Senkung der Steuerschuld zu benutzen?

Viele Grüße

Ulf

Hallo Ulf,

Gibt es denn eine andere Möglichkeit die Software zur Senkung
der Steuerschuld zu benutzen?

im gegebenen Beispiel: Nein. Der Verkauf der Software ist Ertrag der eigenen Tätigkeit und führt auf diese Weise zu steuerpflichtigen Einkünften. Die Aufwendungen, die damit in Zusammenhang stehen, sind dabei Betriebsausgaben, die die Einkünfte mindern.

Schöne Grüße

MM