Form der Rechnung OK?

Wäre die folgende per eMail verschickte Rechnung von ihrer Form her zulässig und ausreichend?
Wenn nein, was muss geändert werden (und aufgrund von welchem §)?

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Guten Tag Herr Aaaaaaaa,

Ihr Xxxxxx bei Yyyyyyy.de wird am 20.05.2006 ablaufen.
Wenn Sie Ihren Account für ein weiteres Jahr xxxxxx haben möchten, überweisen Sie bitte den Jahresbetrag und teilen Sie uns das bitte per Antwort-Email mit.

Xxxxxx vvvvvvvvvvvvvvvv (12 Monate) 15,00 Euro

Rechnungsbetrag: 15,00 Euro

Der angegebene Rechnungsbetrag enthält die gesetzliche MwSt in
Höhe von derzeit 16% (2,07 Euro)

Bitte geben Sie bei Ihrer Zahlung folgenden Verwendungszweck an:
Yyyyyyyyyyy-UID nnnnnn

darunterfolgen Bankverbindung, Gruß und Absender

--------------- Ende ---------------

Gruß JoKu

welches Rechtsgebiet?
Hi !

Wäre die folgende per eMail verschickte Rechnung von ihrer
Form her zulässig und ausreichend?

Für die Beantwortung dieser Frage sollten wir wissen, für welchen Zweck die Rechnung dienen soll. Die Rechnung beinhaltet ja stets Elemente des

  • Zivilrechts (BGB)
  • Steuerrechts (ESt, USt)
    Im Rahmen des Zivilrechts und des Ertragsteuerrechts dürfte die Rechnung keine weiteren Probleme aufwerfen. Die umsatzsteuerliche Prüfung wäre dann noch durchzuführen. Als Kleinbetragsrechnung wahrscheinlich i.O.

Ob auch geprüft werden soll, ob sie auch als „ordentliche“ Rechnung durchgeht, muss noch mal gesondert gefordert werden.

BARUL76

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Hier wird eine Rechnung ausgestellt obwohl noch keine Leistung erbracht wurde und dies auch ungewiss ist. Gibts da nicht Probleme?

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Hallo Joku,

es sollte auch beachtet werden, dass Rechnungen, die per mail verschickt werden, mit einer digitalen Signatur versehen sein müssen, um vom Finanzamt anerkannt zu werden. Es gab da vor kurzem auch ein BMF-Schreiben dazu.
Am besten wäre es, die Rechnung mit Exel o.Ä. zu schreiben und entweder einzuscannen oder als Anhang zu verschicken. Wir bekommen unsere Rechnungen auch so von z.B. Autoscout und mobile.de.

Viele Grüße

Gesine

[MOD] an FAQ:1129 angepasst

Hier wird eine Rechnung ausgestellt obwohl noch keine Leistung
erbracht wurde und dies auch ungewiss ist. Gibts da nicht
Probleme?

So etwas passiert bei jeder Versicherung und bei jeder Art Abonnement.
Hier ging es um eine im Abonnement verkaufte EDV-Leistung.

Gruß JoKu

Servus Gesine,

Am besten wäre es, die Rechnung mit Exel o.Ä. zu schreiben und
entweder einzuscannen oder als Anhang zu verschicken.

Barum?

Gibts eine neue Version von MS-Excel, die die notwendige Signatur von selbst erzeugt?

grübelt

MM