Als Freiberufler mit nur einem Telefonanschluss kann man - soweit ich weiss - den Geschäftsanteil schätzen und steuerlich geltend machen. Gilt das eigentlich auch für die Umsatzsteuer? Und was ist mit der Grundgebühr? Vielen Dank im Voraus!
Joh…die Grundgebühr ist auch dabei…
das mit dem Schätzen kann aber ggf. auf Schwierigkeiten stossen…ggf. wird verlangt, dass über einen bestimmten zeitraum Einzelabrechnungen gemacht werden und die Quote wird dann als Aufteilungsmaßstab verwendet…DAS KANN ÄUßERST VORTEILHAFT SEIN *gggg*
Hallo!
Das Ganze nennt sich „beruflich veranlasster Telekommunikatiosaufwand“. 20 Euro im Monat bzw. 240 Euro p. a. können hier geltend gemacht werden. Steht genauer in den ESt-Richtlinien, die ich gerade leider nicht zur Hand habe. Allerdings wird dieser Aufwand auch nicht von jeder OFD anerkannt.
Gruß
Norman
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