[USt] Rechnung an Unternehmen in Spanien

Hallo Experten,

wie funktioniert das mit der Mehrwertsteuer, wenn man eine Rechnung an ein in Spanien ansässiges Unternehmen stellt?

Es wurde eine Dienstleistung erbracht und für diese soll jetzt dem Unternehmen eineRechnung gestellt werden…bin mir aber nicht sicher wie.

Also so viel ich weiss haben die Spanier auch 16 %
…Naja vielleicht hat von euch ja jemand Erfahrung in dieser Frage.

Danke
Cony

Hallo,

wie so oft im Steuerrecht lautet die Antwort: das kommt darauf an.

Eine Sonstige Leistung ist in D steuerbar, wenn der Ort im Inland liegt.

Die Ortsbestimmung wiederrum hängt davon ab, welche Art der sonstigen Leistung ausgeführt wird.

Schreiben Sie doch bitte einmal mehr darüber…

Viele Grüße

Michael Huber

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo Cornelia,

die von Michael angesprochene Unterscheidung funktioniert so:

Die USt auf eine sonstige Leistung, die ein in D ansässiger Unternehmer an einen in Spanien ansässigen Unternehmer erbringt, wird entweder in D oder in Spanien erhoben (falls es sich nicht um eine steuerfreie Leistung oder um einen Kleinunternehmer handelt). Wenn sie in Spanien erhoben wird, braucht sich der deutsche Unternehmer nicht um den spanischen Steuersatz zu kümmern, weil der spanische Unternehmer die USt schuldet. Fakturierung in diesem Fall ohne USt.

Ort der Leistung (= Land, wo die USt erhoben wird) ist grundsätzlich da, wo der Unternehmer, der die Leistung erbringt, sein Unternehmen betreibt - also im gegebenen Fall D.

Mit Ausnahmen:

  • Sonstige Leistung in Zusammenhang mit einem Grundstück: Dort, wo das Grundstück liegt.

  • einige Leistungen dort, wo der Unternehmer ausschließlich oder überwiegend tätig wird:

kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche , unterhaltende „oder ähnliche“ Leistungen (…)

Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und deren Begutachtung (…)

Vermittlungsleistungen: dort, wo der vermittelte Umsatz ausgeführt wird

  • einige Leistungen für Unternehmer dort, wo dieser sitzt:

Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Urheberrechten, Patenten, Markenrechten etc.

Werbung, Öffentlichkeitsarbeit

die Leistungen der meisten freien Berufe

Datenverarbeitung

Überlassung von Informationen, gewerblicher Verfahren, Erfahrungen

Geldverkehr, Kreditverkehr, Handel mit einigen Edelmetallen

Personalüberlassung

(…) (…)

Vermietung körperlicher beweglicher Gegenstände außer Beförderungsmittel

Telekommunikation

Rundfunk, Fernsehen

auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen

Durchleitung von Strom, Gas

Puuuh! … Weißt Du jetzt, warum Michael gerne wissen würde, worin denn die sonstige Leistung besteht?

(Ich hab den Sermon - Auszügen aus § 3a UStG - bloß deswegen abgetippt, weil das sonst gleich noch ne fette Zigarre für Dich geben würde.

Schöne Grüße

MM

[MOD] wegen Anpassung des Vorpostings an FAQ:1129 den letzten Absatz angepasst.