[USt] Prüfung von Schlussrechnungen!

Hallo zusammen,

Bezüglich Schlussrechnungen bzegl. Abschlagsrechnungen bei Generalplanerleistungen(Rahmenvertrag).
Dort ist folgendes verieinbart:
1.AZ 20% vom Honorar bei…
2.AZ 70% vom Honorar bei…
SR 10% vom Honorar bei…

Müssen bei Schlussrechnungen immer die Abschläge enthalten sein?

Habe dann auch Rechnungen gesehn die wie folgt gestellt wurden:
Schlussrechnung
Honorar (10% vom Generalplaner) xxxx
Mwst

Bei solch einen Fall muss man dann alle Schlussrechnungen berichtigen
Vorrausgesetzt es war noch keine Betriebsprüfung etc…is es dann möglich alle berichtigten Rechnungen mit den alten auszutauschen? denn der kunde muss ja den vorsteuerabzug geltend machen können…
oder ensteht dem rechnungssteller ebenfalls was schlimmes bevor?

hoffe auf ne tolle antwort, da bis jetzt keine eindeutigen aussagen vorhanden waren…

gruß

A 187 UStR
Hi !

Da es wohl weder aus zivilrechtlicher noch aus ertragsteuerlicher Sicht Probleme mit diesen Rechnungen geben dürfte, sondern diese Probleme ausschließlich im Bereich der Umsatzsteuer liegen, dürfte hier wohl die im Titel genannte Umsatzsteuerrichtlinie die erste Anlaufstelle sein. In diesen finden sich auch diverse Beispiele.

BARUL76