[ESt] AfA für Investitionen in Miethäusern

Herr A plant die Erneuerung der Heizungsanlage in seinem vermieteten 3 Parteien-Haus. Dafür wird ein fünfstelliger Eurobetrag fällig.

  1. Auf wieviele Jahre wird die Nutzungsdauer angesetzt, d.h. der Betrag verteilt?
  2. Gibt es eine allgemeine Faustformel, auf wieviel Jahre solche Instandhaltungsmaßnahmen umgelegt werden?
  3. Was ist der jährliche Maximalbetrag, der „auf einen Schlag“ abgesetzt werden kann?
    Danke im Voraus für Eure fachkundige Mithilfe!

Hallo,

das hier ist vielleicht hilfreich
http://bundesrecht.juris.de/estdv_1955/__82b.html

Er kann die Aufwendungen entweder komplett in einem Jahr absetzen oder auf zwei bis fünf Jahr verteilen.

Das kann er sich aussuchen.

Gruß

der Petz

Hi !

Wie eine solche Reparatur im Mietrecht auf die Mieter umgelegt werden kann, sollte eher im Brett „Mietrecht“ erfragt werden.

Steuerlich ist es bei der Erneuerung einer Heizung (setzt also voraus, dass eine solche vorher bereits vorhanden war) so, dass die Kosten sofort im Jahr der Verausgabung im vollen Umfang abgezogen werden müssen. Bis einschließlich 1999 konnte man gem. § 82b EStDV größere Aufwendungen über 2 - 5 Jahre verteilen. Dies geht jetzt nicht mehr.

Sind die Zahlungen in mehreren Jahren erfolgt, ist Aufwand im jeweiligen Jahr der Zahlung zu erfassen.

BARUL76

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kleine Korrektur
Hi !

Dies geht jetzt nicht mehr.

Hab mich grad noch mal schlau gelesen. Seit dem 01.01.2003 geht es doch wieder. Hatte bei der ersten Antwort leider ein Gesetz mit Rechtsstand 2002 zur Hand.

Siehe auch
http://bundesrecht.juris.de/estdv_1955/__84.html

BARUL76

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Danke an BARUL76 und Petz für Eure fundierten Antworten!