Sehr geehrte Damen und Herren,
Ein Student arbeitet nebenbei in einer 10 Stundentaetigkeit mit einem Einkommen von 450 Euro im Monat.
Dieser plant nun ein Auslandspraktikum in England zu machen, welches ueber einen Zeitraum von 8 Wochen gehen wird. In dieser Zeit wird kein Beschaeftigungsverhaeltnis in Deutschland bestehen.
Dabei wuerde er 320 GBP/Monat verdienen, welche er aber direkt wieder als Wohnungsmiete abgeben muesste.
Wie sieht es mit der Versteuerung dieses Einkommens aus?
Muss dies in Deutschland oder England versteuert werden?
(Der monatlich Verdienst wuerde in England ohne Abzuege ausgezahlt)
Wie hat der Student den Lohnsteuerjahresausgleich anzufertigen, da er in England keine Lohnsteuerkarte abgeben kann? Reicht eine Gehaltsabrechnung welche er in Deutschland mit einreichen kann. Muss auch in England ein Lohnsteuerjahresausgleich erfolgen?
Auch mit diesem Einkommen faellt der Student innerhalb die Freigrenzen und muesste keine Steuern zahlen, kann man dem so zustimmen?
Vielen Dank fuer ihre Antworten
Need4Speed
Lohn England
Hallo,
Muss dies in Deutschland oder England versteuert werden?
(Der monatlich Verdienst wuerde in England ohne Abzuege
ausgezahlt)
Der Lohn ist in England steuerpflichtig, auch wenn sich dort dann tatsächlich keine Steuer ergibt -einfach weil es unter den dortigen Grenzen liegt. Der gleiche Lohn ist in Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, wobei auch noch Werbungskosten abzugsfähig sind, so dass wohl „0“ Progressionsvorbehalt rauskommt. Die Gehaltsabrechnungen sind der deutschen Steuererklärung beizulegen.
Auch mit diesem Einkommen faellt der Student innerhalb die
Freigrenzen und muesste keine Steuern zahlen, kann man dem so
zustimmen?
sehr wahrscheinlich
Schöne Grüße
C.
Hallo zurueck 
vielen Dank schon einmal fuer diese Informationen.
so wie ich ihre Antwort verstanden habe, hat der Student im genannten Fall nur eine Einkommensteuererklaerung ind Deutschland zu machen und muss dort seine Gehaltsabrechung von England mit angeben.
Wenn in England keine Steuern einbahalten wurden muss dort keine Stuererklaerung eingereicht werden.
Wenn doch, wie haette diese denn zu erfolgen?
Viele Dank schon im voraus
Need4Speed
Hallo,
Muss dies in Deutschland oder England versteuert werden?
(Der monatlich Verdienst wuerde in England ohne Abzuege
ausgezahlt)
Der Lohn ist in England steuerpflichtig, auch wenn sich dort
dann tatsächlich keine Steuer ergibt -einfach weil es unter
den dortigen Grenzen liegt. Der gleiche Lohn ist in
Deutschland steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, wobei auch
noch Werbungskosten abzugsfähig sind, so dass wohl „0“
Progressionsvorbehalt rauskommt. Die Gehaltsabrechnungen sind
der deutschen Steuererklärung beizulegen.
Auch mit diesem Einkommen faellt der Student innerhalb die
Freigrenzen und muesste keine Steuern zahlen, kann man dem so
zustimmen?
sehr wahrscheinlich
Schöne Grüße
C.
Hallo,
so wie ich ihre Antwort verstanden habe, hat der Student im
genannten Fall nur eine Einkommensteuererklaerung ind
Deutschland zu machen und muss dort seine Gehaltsabrechung von
England mit angeben.
das wollte ich so nicht ausdrücken. Da in England keine Lohnsteuer einbehalten wollte, macht es keinen Sinn dort einen Antrag auf Erstattung zu stellen
Da ich mich mit britischem Steuerrecht nicht auskenne, weiss ich nicht, ob eine Pflichtveranlagung dort zu machen ist. Infos unter
http://www.forum-steuern.de/linklist.htm#United%20Ki…
Wenn in England keine Steuern einbahalten wurden muss dort
keine Stuererklaerung eingereicht werden.
Wenn doch, wie haette diese denn zu erfolgen?
keine Ahnung, schau mal auch unter
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?acro=lw&lang=de&c…
http://europa.eu.int/youreurope/nav/de/citizens/home…
http://europa.eu.int/youreurope/nav/de/citizens/fact…
Schöne Grüße
C.