hallo,
wie ist das mit der Steuererklärung genau??? Zum Beispiel: wenn man im Jahr 2002 und 2003 eine Steuererkärung gemacht hat. Und dann 2004 z.B. Arbeitslos war und keine Steuererklärung gemacht hat und dann 2005 wieder angestellt war, muß man dann auf alle Fälle ne Steuererklärung machen?
Und bis wann muss man die Steuererklärung für 05 fertig haben? Vielen Dank für eure Antworten
Soweit ich weiß, ist man, wenn man Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld) erhält, angehalten, eine ESt-Erklärung einzureichen…
Prinzipiell kann man als „normaler Steuerpflichtiger“ noch zwei Jahre rückwirkend seine Erklärung einreich - man kann jetzt also noch problemlos die Erklärungen 2004 & 2005 abgeben!!!
Hoffe geholfen zu haben, LG
Hallo!
Wann was wann gemacht werden muss dass sagt Dir die nette FAQ:201
Viele Grüße
Stefan
Bis auf die Tatsache, dass die FAQ veraltete Beträge nennt.
http://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__56.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
Wenn im gesamten Jahr nur Arbeitslostengeld bezogen wurde, besteht keine Erklärungspflicht. Wurde jedoch in einem Jahr Arbeitslohn und mehr als 410 € Arbeitslosengeld bezogen, dann besteht die Pflicht.
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[FAQ] Danke für den Hinweis
Hi !
Bis auf die Tatsache, dass die FAQ veraltete Beträge nennt.
Danke für den Hinweis. Habe die FAQ an den aktuellen (2005) Rechtstand angepasst.
BARUL76
FAQier - Steuern