[EÜR] Fahrten mit Privat-PKW und Fahrrad

Wenn man einen Privat-PKW für sein (Neben-)Gewerbe einsetzt, kann man 0,30 € pro gefahrenen km ansetzen.
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln die Fahrkarte.

Was ist bei Fahrten mit dem Fahrrad oder Motorrad?

Gruß JoKu

Hi !

Hab grad keinen Link zur Hand. Die Antwort dürfte sich aber aus H 38 LoStR ergeben. Da bei den abzurechnenden Fahrten die Dienstreisegrundsätze anzuwenden sind, ergeben sich folgende Beträge

"Bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs können die Fahrtkosten mit folgenden pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden (→ BMF vom 20.8.2001 - BStBl I S. 541):

  1. bei einem Kraftwagen 0,30 EUR je Fahrtkilometer,
  2. bei einem Motorrad oder einem Motorroller 0,13 EUR je Fahrtkilometer,
  3. bei einem Moped oder Mofa 0,08 EUR je Fahrtkilometer,
  4. bei einem Fahrrad 0,05 EUR je Fahrtkilometer."

BARUL76

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Danke!!

Gruß Jochen