Wenn man einen Privat-PKW für sein (Neben-)Gewerbe einsetzt, kann man 0,30 € pro gefahrenen km ansetzen.
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln die Fahrkarte.
Was ist bei Fahrten mit dem Fahrrad oder Motorrad?
Gruß JoKu
Wenn man einen Privat-PKW für sein (Neben-)Gewerbe einsetzt, kann man 0,30 € pro gefahrenen km ansetzen.
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln die Fahrkarte.
Was ist bei Fahrten mit dem Fahrrad oder Motorrad?
Gruß JoKu
Hi !
Hab grad keinen Link zur Hand. Die Antwort dürfte sich aber aus H 38 LoStR ergeben. Da bei den abzurechnenden Fahrten die Dienstreisegrundsätze anzuwenden sind, ergeben sich folgende Beträge
"Bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs können die Fahrtkosten mit folgenden pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden (→ BMF vom 20.8.2001 - BStBl I S. 541):
BARUL76
.
Danke!!
Gruß Jochen