Hallo liebe Experten
zur Lohnsteuererklärung ergibt sich folgende Ungereimtheit:
Das Mutterschaftsgeld, welches in 2005 bezogen wurde, wird laut Aussage
Einer Steuerfachkraft zur Ermittlung der Steuerprogression hinzugezogen.
Frage:
Ist das Mutterschaftsgeld den nicht Lohnsteuerbefreit und wird auf diesem
Wege nicht durch die „Hintertür“ ein höherer Lohnsteuersatz vom Fiskus errechnet?