[USt] Option zur USt. trotz §4 möglich?

Hallo,

eine kurze Nachfrage aufgrund einer Meinungsverschiedenheit:

Angenommen eine Person X ist Freiberufler. X fällt zum einen unter die Kleinunternehmerreglung, erzielt zum anderen aber ausschließlich Einnahmen, die nach §4 Abs. 21 von der Umsatzsteuer befreit sind.

Nach meiner Meinung könnte er nicht zur USt. optieren wie ein normaler Kleinunternehmer, um dann aus allen an ihn gestellten Rechnungen (Arbeitsmittel etc.) die VSt. zurückzufordern - denn ich meine mich zu erinnern, dass die VSt., die auf alles entfällt, was zur Erzielung von USt.-befreiten Umsätzen genutzt wird, nicht ansetzbar ist.

Das wäre in diesem Fall ja alles, somit könnte keine VSt. angesetzt werden.

Ein Kollege meinte aber, X könne wie jeder Kleinunternehmer zur USt. optieren, müsse dann zwar dank §4 immer noch keine USt. auf seinen Rechnungen ausweisen, dürfe aber die VSt. auf alle betrieblichen Ausgaben vom FA zurückfordern.

Könnt Ihr den Streit klären - wer hat denn hier Recht?

Danke
und Euch allen ein schönes Wochenende

Frank

Hallo,

Nach meiner Meinung könnte er nicht zur USt. optieren wie ein
normaler Kleinunternehmer

Ein Kleinunternehmer kann nicht zur Umsatzsteuer optieren, ein Umsatzsteuerpflichtiger kann zur Kleinunternehmerregelung optieren, wesentlicher Unterschied !
Also entweder Unternehmer oder Kleinunternehmer.

Ein Kollege meinte aber, X könne wie jeder Kleinunternehmer
zur USt. optieren, müsse dann zwar dank §4 immer noch keine
USt. auf seinen Rechnungen ausweisen, dürfe aber die VSt. auf
alle betrieblichen Ausgaben vom FA zurückfordern.

Schönes Sparmodell, könnte mir auch gut gefallen.
Da der Gesetzgeber aber nicht auf dem Kopf gefallen ist, hat er diesem Ansinnen per Gesetz einen Riegel vorgeschoben:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__9.html

Gruß

der petz

[USt] Ausschluss VoSt-Abzug bei steuerfr. Umsätzen
Hi !

http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__9.html

Die Quelle ist für die Bedeutung der Ausgangsfrage leider nicht entscheidend. Frage war nämlich nicht,:

  • ob eine Option möglich ist, die steuerfreien Umsätze als steuerpflichtig zu behandeln,
  • sondern ob duch die Option des Kleinunternehmers zur Regelbesteuerung ein Vorsteuerabzug möglich ist.

Aber auch hier gilt, „der Gesetzgeber ist nicht auf den Kopf gefallen“. Quelle ist dann allerdings § 15 Abs. 3 UStG. In der Ausbildung hieß es dann auch mal: „Für § 4 Nr. 1 - 7 UStG gilt ‚freie Fahrt für Vorsteuerabzug‘, bei den folgenden Nummern ist grundsätzlich der Vorsteuerabzug ausgeschlossen.“ Ausnahmen finden sich dann in § 15 UStG, treffen auf den Ausgangsfall aber nicht zu.

Also selbst, wenn hier zur Regelbesteuerung optiert wird, ist ein Vorsteuerabzug nicht möglich. Werden neben den steuerfreien auch steuerpflichtige Umsätze ausgeführt, ist ein teilweiser Abzug der Vorsteuer möglich.

BARUL76

.

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank!
Hallo,

vielen Dank für die Erläuterungen!

Viele Grüße
Frank