[ESt] Sparerfreibetrag vs. Steuern zurückholen?

Hallo zusammen,

ab dem nächsten Jahr wird ja der Sparerfreibetrag für Singles inkl. Werbepauschale auf 801 Euro gesenkt. Sollten die Zinserträge nun über dem Freibetrag von 801 Euro liegen, müssen diese ja mit 30% versteuert werden.

Also 30% von allem was über dem Betrag von 801 Euro liegt. Kann man das durch die Steuerklärung wieder reinholen oder geht das nicht ?

Danke schonmal !

Hallo zusammen,

ab dem nächsten Jahr wird ja der Sparerfreibetrag für Singles
inkl. Werbepauschale auf 801 Euro gesenkt.

[klugscheiß]der Sparerfreibetrag soll auf 750 EUR gesenkt werden. Da sich jedoch der Freistellungsauftrag der Banken aus Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag i.H.v. 51 EUR zusammensetzt wird in Zukunft ab einem Betrag von 801 EUR Steuern von den Zinsen einbehalten[/klugscheiß]

Kann man das durch die Steuerklärung wieder reinholen oder
geht das nicht ?

Diese 30 % Zinsabschlagsteuer stellen eine Einkommensteuervorauszahlung dar und können dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung natürlich zurückgeholt werden. Dies geschieht dann natürlich nicht in voller Höhe der einbehaltenen Steuern, da die Zinsen ja mit dem jeweiligen Steuersatz besteuert werden. Der Rest wird dann aber zurückerstattet vorausgesetzt dieser Steuersatz liegt unter den 30 %.

Gruß
Sven

Und wenn man Einkünfte bis zum Grundfreibetrag hat, sollte man Nichtveranlagungsbescheinigungen vom Finanzamt ausstellen lassen.

.